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Berlin, 08.06.2010
Präsidiumssitzung
Thema: BDB-Intern
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Auf seiner Sitzung am 19.05.2010 in Berlin wurde die weitere Entwicklung der HOAI besprochen. Bereits mit dem Kabinettsbeschluss zur 6. Novelle der HOAI hatte die Bundesregierung angekündigt, die Verordnung inhaltlich weiterzuentwickeln. Die Fortsetzung der Novellierung wird sich zum einen auf die fachlich inhaltliche Aktualisierung der Leistungsbilder und zum anderen auf die Überprüfung der Honorarstruktur konzentrieren. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium haben hier eine Aufgabenteilung vorgenommen. Das Gutachten zur Überprüfung der Honorarstruktur wird durch das BMWi beauftragt und federführend begleitet. Die Aktualisierung der Leistungsbilder, einschließlich der hiermit verbundenen Anpassung im Bereich der Honorarzonen und Objektlisten sowie in Teilen der Regelungen der allgemeinen Vorschriften, wird im Zuständigkeitsbereich des BMVBS erfolgen.
Um eine größtmögliche Transparenz im weiteren Reformverfahren zu gewährleisten, soll eine Koordinierungsgruppe und 5 Facharbeitsgruppen eingerichtet werden, die sich aus Fachvertretern der Arbeitnehmer- und der Auftraggeberseite zusammensetzt. Der BDB wird sich dafür einsetzen, dass er in einer dieser Arbeitsgruppen mitarbeitet.
Von Seiten der Bundesarchitektenkammer wurde bereits, wie bei der letzten Novelle, ein HOAI-Portal eingerichtet, in dem die Länderarchitektenkammern und die Verbände Arbeitspapiere, Strukturen und Daten einstellen können. Dies soll dazu führen, dass ein gleicher Informationsstand erreicht wird. Die Einwahl erfolgt über die Internetseite www.hoai-portal.de.
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