Baumeister-Aktuell DRUCKENdrucken

Berlin, 08.06.2010
Ingenieurausweis der Ingenieurkammern
Thema: Beruf Aktuell

Am 7. Mai fand in der Geschäftsstelle der Bundesingenieurkammer in Berlin ein Gespräch BDB mit der BIngK zum Thema "Herausgabe eines Ingenieurausweises der Ingenieurkammern in Deutschland" statt. An diesem Gespräch nahmen teil von Seiten der Bundesingenieurkammer der Präsident Jens Karstedt, der Vizepräsident Hans-Ullrich Kammeyer sowie der Bundesgeschäftsführer Thomas Noebel. Von Seiten des BDB nahmen teil der Präsident Hans Georg Wagner sowie der Hauptgeschäftsführer Herbert Barton.

Von der BIngK wurde bestätigt, dass man sich insbesondere vor dem Hintergrund des Nichtbestehens eines bundesweiten einheitlichen Berufsausübungsrechtes für die Ingenieure und der Problematik der neuen Bachelor-Abschlüsse dazu entschieden habe, einen Mitgliederausweis (Professional Card) von Seiten der Ingenieurkammern in den Ländern herauszugeben. Dieser Ingenieurausweis ist freiwillig und nicht obligatorisch und soll für Mitglieder kostenfrei auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Wann diese Mitgliedsausweise zur Verfügung gestellt werden, liegt im Ermessensspielraum jeder Länderkammer.

Die Ingenieurkammer Sachsen ist die erste Ingenieurkammer, die diesen Mitgliederausweis herausgibt.

Den einzelnen Länderingenieurkammern ist frei gestellt, ob sie über die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer hinaus auch Verbandsmitgliedschaften, gegebenenfalls mit Logo, eindruckt. Die BIngK empfiehlt, auf die Angabe von Verbandsmitgliedschaften auf dem Ingenieurausweis der Kammern zu verzichten.

Es wurde in dem Gespräch mit der BIngK fest-gehalten, dass im Falle des Aufdrucks der Verbandsmitgliedschaft von Seiten der Länderingenieurkammer eine Prüfung mit dem zu-ständigen Landesverband des BDB erfolgen muss, ob diese Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Ausstellung des Ingenieurausweises tatsächlich besteht.

Da die Gültigkeit der "Professional Card" der Ingenieurkammern mindestens zwei Jahre betragen soll, muss auch während dieser Gültigkeitsdauer sicher gestellt sein, dass eine regelmäßige Kommunikation zwischen der Länderingenieurkammer und dem BDB-Landesverband besteht. Beispielsweise im Falle des Austritts des Mitglieds aus dem BDB muss dann der Ingenieurausweis durch die Ingenieurkammer sofort eingezogen und gegebenenfalls ein neuer, ohne den Vermerk der BDB-Mitgliedschaft, herausgegeben werden. Es ist rechtlich nicht zulässig, dass ein Kammerausweis mit dem Hinweis auf die BDB-Mitgliedschaft weiter benutzt wird, ohne dass diese Mitgliedschaft noch besteht.


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