Am 31. Januar 2012 hatten sich die Bundesregierung, die Kultus- und Wirtschaftsminister der Bundesländer, Unternehmerverbände und Gewerkschaften darauf verständigt, welchen Stellenwert die deutschen Bildungsabschlüsse im europäischen Wirtschaftsraum in Zukunft haben sollen. Als Ergebnis steht jetzt eine Rangliste, in der die diversen Abschlüsse auf einer achtstufigen Skala eingeordnet sind. Dies ist der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR).
Darin beschreibt der DQR auf acht Niveaus fachliche und personale Kompetenzen, an denen sich die Einordnung der Qualifikationen orientiert, die in der Allgemeinbildung, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung erworben werden.
Ausgangspunkt für diese Entscheidung war die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rats zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), die am 23. April 2008 in Kraft trat. Sie legt den Mitgliedstaaten nahe „1. den Europäischen Qualifikationsrahmen als Referenzinstrument zu verwenden, um die Qualifikationsniveaus verschiedener Qualifikationssysteme zu vergleichen und sowohl das lebenslange Lernen und die Chancengleichheit in der wissensbasierten Gesellschaft als auch die weitere Integration des europäischen Arbeitsmarkts zu fördern, wobei die Vielfalt der nationalen Bildungssysteme zu respektieren ist;
In diesem Rahmen werden Allgemeinbildung, berufliche Bildung und Hochschulbildung der gleichen Anforderungsstruktur unterworfen.
Alle Bachelorabschlüsse und alle Meisterabschlüsse wurden in Niveau 6 eingeordnet.
Über Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerrung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen. Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet.
Das bedeutet, dass die beiden Abschlüsse Bachelor und Meister als gleichwertig aber andersartig eingestuft werden. Die neuen Bachelorstudiengänge, betragen in der Regel 6 Semester. Dieser Abschluss ermöglicht es dem Absolventen nicht, sich in die Architektenliste eintragen zu lassen. Dieser Abschluss ist in keiner Weise mit dem Dipl.-Ing. zu vergleichen. Deshalb fordert der BDB schon seit Jahren ein mindestens 8 semestriges Studium für die Fachbereiche Architektur und Bauingenieurwesen.
Die handwerkliche Meisterprüfung ist Nachweis über die Fähigkeiten der notwendigen theoretischen und fachlichen Kenntnisse in einem Handwerk und die Befähigung einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen und Auszubildende ordnungsgemäß auszubilden. Weiterhin müssen betriebswirtschaftliche, kaufmännische, rechtliche und berufserzieherische Kenntnisse nachgewiesen werden, um die Berechtigung zur Führung eines Meistertitels erlangen. Die Prüfung wird bei einer Handwerkskammer abgelegt.
Das Präsidium hält es nicht für eine Abwertung des Bachelorabschlusses, dass dieser Abschluss in dasselbe Qualifikationsniveau eingestuft wird. Betont aber die Andersartigkeit der Abschlüsse.