die Unabhängigkeit freischaffender Architekten
und Beratender Ingenieure sicherzustellen, damit diese allein
im Interesse ihres Bauherren agieren und Garanten für die
Qualität der von ihnen verantworteten Leistungen sind, die
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zeitgemäß
zu gestalten,
die Rahmenbedingungen für die freiberufliche
Tätigkeit auch auf europäischer Ebene so zu formulieren,
daß eine verantwortungsbewußte Berufsausübung
möglich ist,
die gesetzlichen Grundlagen für den Schutz
der Berufsausübung von Architekten und Ingenieuren zu schaffen,
im Sinne einer Planungsqualität für den Bauherren,
die Vergabeverfahren für Architekten-
und Ingenieurleistungen und unternehmerischen Leistungen transparent
und fair zu gestalten,
das Dienst-, Laufbahn- und Besoldungsrecht
im öffentlichen Dienst zeitgemäß zu gestalten
und den angestellten beziehungsweise beamteten Fachplanern mehr
Eigenverantwortung zuzugestehen,
die heutigen Fachhochschulen in Hochschulen für
angewandte Wissenschaft umzubenennen, um die Gleichwertigkeit
ihrer und der Architekten- und Ingenieurausbildung an technischen
Universitäten zu dokumentieren.