zum Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung des Bauordnungsrechts an das Berufsqualifikationsrecht und weitere europarechtliche Vorschriften
Die Änderungen im neuen §64 LBauO in Bezug auf die kleine Bauvorlageberechtigung für staatlich anerkannte Bautechniker:innen der Fachrichtung Bautechnik sowie Handwerksmeister:innen bestimmter Gewerke lehnt der BDB Landesverband Rheinland- Pfalz aus mehreren Gründen entschieden ab!
Nachfolgend finden Sie die komplette Stellungnahme des BDB Landesverbandes Rheinland-Pfalz