Am 20.06.2024 wurde das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes und des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. 2024 Nr. 52 vom 20. Juni 2024) veröffentlicht.
Die Ingenieurkammer Niedersachsen sieht es zu Recht als besonderen Erfolg an, dass es dank des Einsatzes und der Unterstützung durch die Berufsverbände und die Architektenkammer gelungen ist, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, von der Einführung einer beschränkten Bauvorlageberechtigung für Berufseinsteigende ohne Fortbildungs- und Versicherungspflicht abzusehen, die im ursprünglichen Gesetzesentwurf noch enthalten war.
Die wesentlichen Änderungen am Niedersächsischen Ingenieurgesetz (NIngG) betreffen:
Die Regelungen treten am Tag nach der Veröffentlichung – also am 21.06.2024 – in Kraft.
Das Änderungsgesetz können Sie unter folgendem Link herunterladen: Nds. GVBl. 2024, Nr. 52
Den aktualisierten Volltext finden Sie hier zum Direktdownload: NIngG 2024.