Behandelt wurden Leistungen von Objekten im Sinne des § 2 Absatz 1 HOAI, die insbesondere Gebäude, Innenräume und Freianlagen betreffen und die ergänzend zu den Grundleistungen im verbindlichen und unverbindlichen Teil der HOAI auftreten können. Es wurde auf die Tätigkeit abgestellt und nicht darauf, wer diese im einzelnen Projekt ausübt.
Zur dritten Sitzung am 03.05.18 in der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen in Wiesbaden konnte als weiteres Mitglied im Arbeitskreis Frau Dipl.-Ing. Architektin und Innenarchitektin Vera Schmitz, Sachverständige für Barrierefrei-Planung aus Oberhausen und Präsidentin des Bund Deutscher Innenarchitekten bdia, begrüßt werden.
Die vierte Sitzung des Arbeitskreises fand in der Bayerischen Architektenkammer in München am 06.06.18 statt, an der ergänzend auch die Präsidentin der Kammer, Frau Dipl.-Ing. (FH) Architektin und Dipl.-Ing. (FH) Innenarchitektur Christine Degenhart, auch Sprecherin der vom Bayerischen Sozialministerium finanziell unterstützten „Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer“, Herr Dipl.-Ing. (FH) Architekt Uwe Gutjahr, ebenfalls von der Beratungsstelle, und Herr Dipl.-Ing. Architekt Georg Brechensbauer, Leiter der AHO-Fachkommission „Objektplanung Gebäude und Innenräume“, teilnahmen. In der Sitzung wurde nochmals deutlich, dass durch die intensive Beschäftigung mit dem Thema Barrierefreiheit durch Architekten und Ingenieure ein erheblicher Mehrwert für den Bauherrn entstehen kann – dies insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Anforderungen in eine wirtschaftliche Planung und dem Erlangen größerer Rechtssicherheit.
Im Mittelpunkt der bei der Ingenieurkammer Bau NRW in Düsseldorf am 16.07.18 durchgeführten fünften Sitzung standen erstmals die Grundlagen der Honorarermittlung im Kontext des bis dahin erarbeiteten Leistungsbildes. Mehrere Berechnungsgrundlagen wurden erörtert und nach längerer Diskussion ein Modell mehrheitlich befürwortet.
In der an gleichem Ort am 13.09.18 veranstalteten sechsten Sitzung informierten die Arbeitskreismitglieder aus dem BDB Hessen zunächst über die zum 07.07.18 in Kraft getretene neue Hessische Bauordnung (HBO). Die bauaufsichtlich neu eingeführten Vordrucke BAB 34 – Nachweis der Barrierefreiheit nach HBO und weiterer Rechtsvorschriften für öffentlich zugängliche Gebäude (§54 Abs. 2 HBO) und BAB 35 – wie vor für Wohnungen (§54 Abs. 1 HBO) wurden vorgestellt. Schwerpunkt der Sitzung bildeten die Regelungen zur Honorarermittlung. Im Hinblick auf den Anwendungsbereich des Heftes wurde nochmals die Differenzierung von der DIN 18040, Teil 3 im Abgleich zu den Freianlagen und Verkehrsanlagen erörtert. Beschlossen wurde, Objekte des öffentlichen Nahverkehrs aus dem Anwendungsbereich des Heftes zu nehmen. Erste Praxisbeispiele wurden vorgelegt und im Kontext der Überlegungen diskutiert. Intensiv betrachtet wurde auch das „Barrierefrei-Konzept“, unter dem die gesamte Systematik der objektspezifischen Umsetzung von Anforderungen an die bauliche und technische Barrierefreiheit verstanden wird. Das Konzept besteht aus einem schriftlichen (Erläuterungsbericht) und einem zeichnerischen (Visualisierung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit) Teil.
Die siebte Sitzung des Arbeitskreises fand am 14.11.18 in der neuen Geschäftsstelle des AHO in Berlin statt. U. a. wurden die Aufteilung der Von-Hundert-Sätze, Beispielrechnungen zur Verifizierung der Berechnungsgrundlagen und ein systematischer Honorarvorschlag zur Behandlung von Freianlagen erörtert.
Mittlerweile ist das bundesweit gültige Leistungsbild „Besondere Leistungen bei der Planung der Barrierefreiheit“ einschließlich Erläuterungen und der Vorschlag zur Honorierung erarbeitet. Die finale Vorabzugsfassung des Heftes soll demnächst erstellt werden.
Bärbel L. Kupfer
M.Sc. Dipl.-Ing. Architektin
BDB-Vorstandsmitglied Landesverband Hessen
Beisitzerin BG Südhessen-Nassau – Darmstadt, Wiesbaden, Frankfurt