Der gegründete AHO-Arbeitskreis „Barrierefreies Bauen“ beim Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. hat auch vor dem Hintergrund des Beschlusses des Plenums des BDB beim Deutschen Baumeistertag 2017 in Berlin (Antrag Nr. 101) einen Vorschlag zu Leistungen und Honorierung für die Planung der Barrierefreiheit erarbeitet, die ergänzend zu den Grundleistungen im verbindlichen und unverbindlichen Teil der HOAI vorkommen können.
Zweifelsohne bestehen in den einzelnen Bundesländern verschiedene Ansätze zur Behandlung der Barrierefreiheit im bauaufsichtlichen und in sonstigen Verfahren. So werden zum Teil spezielle Bauvorlagen mit dem Erfordernis ggf. eigener Plandarstellungen insbesondere bei komplexen Sonderbauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen im Bestand vorgegeben. Diese erfordern zum Teil eine besondere Qualifikation und können stets nur fachübergreifend gelöst werden. Auch zeigen spezielle Planungsanforderungen im Kontext von Fördermaßnahmen oder Zertifizierungssystemen, dass Planungsleistungen zur Barrierefreiheit erforderlich werden, die über die in der HOAI erfassten Leistungen hinausgehen.
So beschreibt die im Rahmen der grünen Schriftenreihe erscheinende unverbindliche Honorierungsempfehlung und Praxishilfe eine systematische, selbstständige Leistung, die die Objekt- und Fachplanung bei Bedarf ergänzt und beratend unterstützt. Der in der HOAI bereits enthaltene Anteil von Leistungen zur Planung der Barrierefreiheit einschließlich Honorierung bleibt davon ausdrücklich unberührt. Bewusst wird die Beratungsleistung daher bereits mit den neu für die AHO-Schriftenreihe festgelegten Begrifflichkeiten beschrieben. So beinhaltet das neue Leistungsbild „Regelleistungen“, die im Allgemeinen zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind sowie „optionale Leistungen“, die im Einzelfall darüber hinaus erforderlich und zweckmäßig sind.
Die Publikation behandelt derartige zusätzliche Leistungen bei der Planung der Barrierefreiheit von Objekten im Sinne des § 2 Abs. 1 HOAI und befasst sich insbesondere mit Gebäuden, Innenräumen sowie Freianlagen, sofern diese in Abhängigkeit der jeweiligen Planungsaufgabe und den ggf. unterschiedlichen Bauvorschriften in den Ländern vorgegeben werden, die Fördermittelbeantragung unterstützen oder aus sonstigem Grund vom Bauherrn erwünscht werden. Vom Anwendungsbereich des Heftes ausgenommen sind Objekte des öffentlichen Nahverkehrs.
Die in der Veröffentlichung beschriebenen Beratungsleistungen greifen stets für Sonderbauten und beim Bauen im Bestand, insbesondere bei öffentlich zugänglichen Gebäuden, können aber auch bei besonderen Wohngebäuden und Wohnanlagen anfallen.
Die Planungs- und alle (Leistungs-)Phasen begleitende Beratungsleistung beinhaltet eine ganzheitliche Betrachtung der Anforderungen an die Barrierefreiheit. Diese Anforderungen gehen teilweise über die in den einzelnen Landesbauordnungen unterschiedlich vorgegebenen Anforderungen hinaus. Die Beratungsleistung wird im sogenannten Barrierefrei-Konzept schriftlich dokumentiert. Zudem kann das Konzept im Baugenehmigungsverfahren als Teil der Bauvorlage verwendet werden, zumal die Erstellung eines detaillierten Erläuterungsberichtes einschließlich der zugehörigen Barrierefrei-Pläne zunehmend auch bauaufsichtlich gefordert wird.
Das AHO-Heft Nr. 40 ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil „Leistungsbild und Honorierung“ werden der Anwendungsbereich, die Grundlagen des Honorars, die Prozentsätze der einzelnen Phasen, das Leistungsbild Planung der Barrierefreiheit, die Ermittlung der Honorare für Regelleistungen und die Nebenkosten beschrieben. Im zweiten Teil „Beispielrechnungen“ wird die Honorarermittlung anhand von mehreren Beispielen nachvollziehbar dargelegt und im dritten Teil „Erläuterungen“ die Inhalte der vorgenannten Teile 1 und 2 näher erläutert.
Der AHO-Arbeitskreis „Barrierefreies Bauen“ wurde souverän von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Udo Kirchner (Halfkann + Kirchner, Erkelenz) geleitet und professionell von RA Ronny Herholz (Geschäftsführer des AHO, Berlin) begleitet.
Dem Expertenkreis gehören vom BDB offiziell der Kollege Dipl.-Ing. Reinhard Jahn (Sachverständigenbüro Jahn, Brombachtal) und die Antragstellerin M.Sc. Dipl.-Ing. Bärbel Kupfer (Goethe-Universität, Frankfurt am Main) an, wie auch Dipl.-Ing. (FH) Stephanie Dietel (Kempen Krause Ingenieure, Aachen), Dipl.-Ing. (FH) Nadine Metlitzky (Factus 2 Institut, Nordhausen/Köln), Dipl.-Ing. (FH) Vera Schmitz (efficientia, Oberhausen), Dipl.-Ing. (FH) Armin Kraus (Architekturbüro Kraus, Gemünden) und Dipl.-Ing. (FH) Rainer Steinmeier (Landschaftsarchitektur Steinmeier, Recklinghausen).
Möge die Anwendung des ersten bundesweit gültigen Leistungsbildes zum barrierefreien Bauen zu einer stimmigen Gesamtplanung beitragen und vor allem die Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen in unseren Gebäuden weiter verbessern.
Barrierefreiheit sollte in den planenden Köpfen fest verankert sein und zum Qualitätsstandard werden, dient sie letztendlich allen Menschen.
Bärbel L. Kupfer
Vorstandsmitglied BDB Landesverband Hessen Beisitzerin BG Südhessen-Nassau – Darmstadt, Wiesbaden, Frankfurt