Wie bereits Anfang August berichtet, schlug Bundesbauministerin Klara Geywitz unlängst die Einführung einer befristeten sogenannten degressiven AfA (“Abschreibung für Abnutzung”) für neu errichtete Wohngebäude ab Januar 2024 bis 2030 vor.
Nun ist dieser Vorschlag tatsächlich in das “Wachstumschancengesetz” aufgenommen worden, das heute verabschiedet wurde.
Der BDB begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, denn sie ist eine auch von unserer Seite lange geforderter Anreiz für Bauwillige aller Art, ihre Bauvorhaben zügig umzusetzen!
Das Prinzip der “degressiven AfA”: Im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden drei Jahren sollen je sieben Prozent der Baukosten abgeschrieben werden können, in den darauffolgenden vier Jahren fünf Prozent. Das ergäbe einen maximalen steuerlichen Vorteil von 41 Prozent und würde einen erheblichen Investitionsanreiz darstellen.
Dies schafft steuerliche Anreize und ist gleichzeitig ein wichtiger Schritt für die Wiedereinführung bzw. Stärkung der Wohngemeinnützigkeit in Deutschland!
Erst kürzlich, auf dem BDB-Baumeistertag 2023 in Koblenz, hatte die BDB-Mitgliederversammlung beschlossen, sich verstärkt für dieses Werkzeug zur Schaffung sozialen Wohnraums einzusetzen.
Um dauerhaft die Wohnungsbauziele erreichen zu können, reicht die ausgeweitete Abschreibung jedoch nicht aus. Es braucht noch eine Reihe weiterer Veränderungen: Die Beschaffung von Baustoffen ist nach wie vor schwierig und teuer, der Fachkräftemangel ist gerade in der Baubranche eklatant und die Genehmigungsbehörden leiden gleichzeitig unter fehlendem Personal und mangelhafter digitaler Ausstattung.
Steuerliche Anreize allein werden also nicht dafür sorgen, dass schneller Wohnungen zur Verfügung stehen werden. Aber sie sind eine wichtige Grundvoraussetzung, die nun endlich geschaffen wurde.