Auf Einladung des Wirtschaftsministeriums (BMWK) und des Bauministeriums (BMWSB) hat der BDB heute Position zum aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und zur Änderung der Heizkostenverordnung sowie zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung bezogen.
Leider war die Frist zur ausführlichen Beteiligung am Stellungnahme-Verfahren wieder sehr kurz. Trotz dieses fast schon zur Gewohnheit gewordenen Umstands hat der BDB einige Punkte verdeutlichen und kritisch begleiten können.
Grundlegend geht vieles im Entwurf aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Einige Punkte sind allerdings auch sehr kritisch zu bewerten.
Der BDB teilt und unterstützt das Ziel, dass die von Gebäuden und Bauwerken ausgehenden CO2-Emissionen möglichst schnell reduziert werden, um die Klimaziele zu erfüllen. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität im Baubereich hat der BDB 2021 in seinem Klima-Bauplan vorgeschlagen. Die mit der Änderung des GEG vorgesehenen Maßnahmen reichen nach Ansicht des BDB hierfür jedoch nicht aus. Da es aus unterschiedlichen Gründen (z. B. Denkmalschutz) weiterhin Gebäude geben wird, die nicht vollständig klimaneutral beheizt werden können, schlägt der BDB vor, dass Neubauten künftig möglichst „klimapositiv“ errichtet werden, also mehr Energie produzieren, als sie selbst verbrauchen, und damit diese Lücke schließen
Solange die flankierende Rahmenbedingungen bzgl. der Förderung der Sanierung oder des Umbaus im Gebäudebestands sowie des Heizungstauschs nicht bekannt sind, wird es sehr schwer, die realistischen Umsetzungschancen des neuen GEG zu beurteilen. Das gleiche gilt für die im Gesetzesentwurf enthaltenen Maßnahmen zum Ausbau der der Wärmenetze oder zur Erhöhung der Kapazitäten in Industrie und Handwerk.
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