Lang hat es gedauert, nun ist es offiziell: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.
Teil des Gesetzes ist auch ein wichtiger Hebel für den Wohnungsbau: Die Einführung einer befristeten sogenannten degressiven AfA („Abschreibung für Abnutzung“) für neu errichtete Wohngebäude.
Der Weg zu diesem wichtigen Beschluss war lang und steinig – bereits im Sommer 2023 hatte der Bundestag die AfA in das Wachstumschancengesetz aufgenommen, was der BDB auch positiv bewertete. Nun, mehr als ein Dreivierteljahr später, ist das Gesetz endlich da.
Der ursprüngliche Plan von Bundesbauministerin Klara Geywitz sah vor: Im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden drei Jahren sollten je sieben Prozent der Baukosten abgeschrieben werden können, in den darauffolgenden vier Jahren fünf Prozent. Das hätte einen maximalen steuerlichen Vorteil von 41 Prozent ergeben und hätte einen erheblichen Investitionsanreiz dargestellt.
Um dauerhaft die Wohnungsbauziele erreichen zu können, reicht die ausgeweitete Abschreibung jedoch nicht aus. Es braucht noch eine Reihe weiterer Veränderungen: Die Beschaffung von Baustoffen ist nach wie vor schwierig und teuer, der Fachkräftemangel ist gerade in der Baubranche eklatant und die Genehmigungsbehörden leiden gleichzeitig unter fehlendem Personal und mangelhafter digitaler Ausstattung.
Steuerliche Anreize allein werden also nicht dafür sorgen, dass schneller Wohnungen zur Verfügung stehen werden. Aber sie sind eine wichtige Grundvoraussetzung, die nun endlich geschaffen wurde.