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8. Juli 2024 | Berufspolitik | Bund

Bundesregierung verabschiedet Haushaltsplan für das kommende Jahr

Am 05. Juli verabschiedete das Bundeskabinett den Haushaltsplan für das kommende Jahr - Eine Einordnung
Foto: PixelAnarchy/Pixabay

Am 05. Juli einigte sich das Bundeskabinett auf den Haushaltsentwurf für das Jahr 2025. Insbesondere die gesellschaftspolitischen Fliehkräfte, die der chronische Wohnraummangel in sozialen Brenn- und Ballungszentren befördert, werden adressiert. Der BDB begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich; hatte er nicht zuletzt in einem erneuten Verbändeappell auf die dramatische Situation aufmerksam gemacht. 

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass das Bauen schneller, einfacher und unbürokratischer werden soll. Dies beinhaltet die Senkung der Baukosten, den Abbau von Bürokratie und die Vereinfachung von Bauleitplänen in den Gemeinden. Die Vereinfachung und die Einführung von Rahmengenehmigungen im Baurecht soll die Umnutzung in Städten erleichtern. Des Weiteren begrüßt der BDB die geplanten Maßnahmen zur Verschlankung und Digitalisierung des Vergaberechts, um Unternehmen die Bewerbung um öffentliche Aufträge sowie die Digitalisierung der Antrags- und Genehmigungsverfahren zu erleichtern.

Gleichwohl warnt der BDB vor regionalen Alleingängen im Hinblick auf die Digitalisierung des Bauantrags- und Genehmigungsverfahrens im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Besonders positiv bewertet der BDB die geplante Aufstockung des Programms für den klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) mit einer bereitgestellten Summe von einer Mrd. Euro für 2025. Insbesondere die Integration eines suffizienten Flächenverbrauchs und der Lebenszyklusbetrachtung (LCA) im Hinblick auf die THG-Emissionen stellen einen Paradigmenwechsel im klimafreundlichen Neubau dar. Dieser Schritt ist geeignet, den dringend benötigten Neubau von bezahlbarem Wohnraum zu fördern. Klarstellung bedarf es jedoch noch im Bereich der Baukostenobergrenze und der verankerten Einkommensgrenzen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, bei der die Bundesregierung gemeinsam mit der KfW und der Versicherungswirtschaft das Fündigkeitsrisiko bei Geothermie-Bohrungen besser absichern will. Erstmals wird damit der kommunalen Wärmeplanung und den veränderten Realitäten in der energetischen Planung Rechnung getragen. Nach Auffassung des BDB liegt hier ein wichtiger Hebel bei der Dekarbonisierung der Wärmenetze und bei der Umsetzung der Wärmewende.

Des Weiteren plant die Bundesregierung die Kreislaufwirtschaft zu fördern, indem eine Abfallende-Verordnung für mineralische Baustoffe erlassen wird und Innovationen in der Kreislaufwirtschaft durch Reallabore unterstützt werden. Hierzu hatte der BDB in der Vergangenheit wiederholt und dezidiert Stellung genommen.

Insgesamt sind die geplanten Maßnahmen des Bundeshaushalts 2025 ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und effizienten Bau- und Wohnungsbaupolitik. Der BDB fordert nun eine zügige Umsetzung und eine verlässliche Förderkulisse. Allzu oft blieb in der jüngeren Vergangenheit die Umsetzung hinter den Ankündigungen zurück.

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