Gestern hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil mit weitreichenden Folgen für den Bundeshaushalt der kommenden Jahre und damit auch der Finanzierung der Wende beim Kampf gegen den Klimawandel gefällt: Der 2. Nachtragshaushalt der Ampelkoalition für das Jahr 2021 und damit die Umschichtung von 60 Milliarden Euro in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist verfassungswidrig! Die Schuldenbremse sei damit umgangen worden und das Geld muss nun anderweitig beschafft werden.
Der Bau- und Planungsbereich ist ein Schlüsselsektor für das Erreichen der Klimaziele, vor allem, was die Reduzierung des CO2-Ausstoßes, aber auch den Energie- und Ressourcenverbrauch betrifft. Allein 18 Milliarden Euro waren im Klima- und Transformationsfonds für diesen Bereich vorgesehen.
Auch wenn laut Ankündigung der Bundesregierung diese speziellen Mittel zunächst erhalten bleiben sollen, warnt der BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure: Das klimagerechte Planen und Bauen darf nicht vernachlässigt werden! Der Gebäudesektor muss prioritär behandelt werden. Das gilt für die Erreichung der Klimaziele ebenso wie für die Wohnraumversorgung.
Die aktuellen Vorgänge schaffen hier erneut große Verunsicherung, wie sie in den vergangenen Monaten und Jahren unter anderem bereits durch Inflation, den Wegfall der KfW-Förderung und die schlechte Kommunikation im Gesetzgebungsprozess des GEG entstanden ist.
Private und öffentliche Bauherren, Bauwirtschaft und Bauindustrie und nicht zuletzt Planerinnen und Planer brauchen verlässliche Bedingungen und vor allem Planungssicherheit, um in schwierigen Zeiten zukunftsorientiert zu handeln. Sonst werden weder die Klimaschutz- noch die Wohnungsbauziele erreicht.