Seit der letzten HOAI-Novelle 2013 sind nahezu zehn Jahre vergangen. Die HOAI 2021 stellte im Wesentlichen nur eine Anpassung an das Urteil des EuGH vom 4.7.2019 dar, mit dem die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze abgeschafft wurde. Eine zeitgemäße Honorarordnung muss Themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit berücksichtigen und vor allen die angemessene Vergütung der Planungsleistung sicherstellen. Daher ist eine inhaltliche Überarbeitung der Vorschriften notwendig, gleichwohl keine Selbstverständlichkeit. Dank des Einsatzes des BDB und der anderen Planer:innenverbände- und organisationen, ist es bekanntlich gelungen, dass der Auftrag zur Novellierung der HOAI im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde.
Bei dem anstehenden Diskussionsprozess mit den zuständigen Bundesministerien, den Bundesländern, den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Akteur:innen ist es von zentraler Bedeutung, dass der Berufsstand geschlossen auftritt. Etwa 200 Vertreter:innen aller Planer:innenorganisationen, darunter stark auch der BDB vertreten, haben seit Juni 2021 Vorschlägen für eine novellierte HOAI erarbeitet. Lesen Sie hier, wie diese im Detail aussehen.