Frau Rath führte uns in die Problematik der HOAI im europäischen Raum ein und stellte die Entwicklungen in dem Verfahren dar. Der Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie und somit das Verbot von verbindlichen Honoraren heißt aber nicht, dass die HOAI vom Tisch ist, vielmehr sind wesentliche Bestandteile geblieben. Der Anwendung steht nichts entgegen, sofern rechtzeitig Honorarvereinbarungen getroffen werden.
Im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat es ebenfalls Veränderungen gegeben. So ist unbedingt auf die Auswirkungen und Hinweispflichten von Widerrufsrecht und Sonderkündigungsrecht des Verbrauchers. Ferner wurden Werkvertrag, Bauvertrag und Kaufvertrag mit Montageverpflichtung erörtert.
Frau Rath stellte uns die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren umfassend und kompetent dar. Ihre lebhafte Vortragsweise eröffnete uns einen guten Einblick in die teilweise komplizierte Thematik mit all ihren Problemen, aber auch mit ihren Chancen.