Berlin, den 07. Juli. Heute stimmte der Bundesrat über die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung ab, welche nun zum 1. August in Kraft treten wird.
Größtes Versäumnis ist dabei die bislang fehlende Regelung der Kriterien, wonach Recycling-Baustoffe ihre Qualifikation als Abfall verlieren.
Bereits im April verabschiedete die Bundesregierung die sog. Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Nun hat der Bundesrat der Novelle zugestimmt. Die Novelle definiert dabei im Kern einen Anforderungskatalog, den mineralische Ersatzbaustoffe vom Zeitpunkt der Herstellung bis hin zur Verbauung erfüllen müssen.
Mit Blick auf die bislang unbefriedigende Kreislauffähigkeit mineralischer Baustoffe kritisiert der BDB das Versäumnis, die EBV zu einem echten Instrument der Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln.
Der Bausektor ist einer der größten Abfallemittenten Deutschlands. Mit Blick in die Zahlen wird deutlich, dass ein Großteil davon auf Bodenaushub entfällt. Eine bislang weitgehend ungenutzte Ressource, die nicht nur für den Laien unverständlicherweise als Abfall klassifiziert werden muss, sobald sie das Baustellengelände verlässt.
Ziel müsse es sein, künftig mehr Baustoffe und -materialien einer Wieder- und Weiterverwendung zuzuführen. Unlängst bemühte sich der BDB um eine Präzisierung der gesetzlichen Vorgaben, wie zuletzt im Gespräch mit Chris Kühn, PStS.
Der BDB mahnt zur zeitnahen Weiterentwicklung der EBV. Andernfalls hätten die rund 15 Jahre andauernde Beratung und der nun vollendete Gesetzgebungsprozess dem Klimaschutz und der Kreislaufwirtschaft-Bau einen echten Bärendienst erwiesen.