Das BMWSB verlängert per Erlass die Sonderregelung der eingeführten Stoffpreisgleitklausel zur Behandlung der Auswirkungen von „Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs“. Diese galten jeweils vom 25. März 2022 für Hochbaumaßnahmen durch das BMWSB sowie zu Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau durch das BMDV.
Sie galten zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2022 wurden nun jedoch bis zum 30. Juni 2023 verlängert.