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8. Dezember 2022 | Berufspolitik | Bund

Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs

Bauministerium verlängert Stoffpreisgleitklausel bis 30. Juni 2023, um Lieferengpässe und Preissteigerungen abzufedern.
Foto: Pexels.

Das BMWSB verlängert per Erlass die Sonderregelung der eingeführten Stoffpreisgleitklausel zur Behandlung der Auswirkungen von „Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs“. Diese galten jeweils vom 25. März 2022 für Hochbaumaßnahmen durch das BMWSB sowie zu Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau durch das BMDV.

Sie galten zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2022 wurden nun jedoch bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

Hier können Sie den Erlass des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen herunterladen:

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