Direkt zum Inhalt wechseln
20. Februar 2024 | Aus der Branche | Bund

Re-Start der Förderprogramme des Bauministeriums

Gefördert wird ab heute der Klimafreundliche Neubau, das Altersgerechte Umbauen und das Genossenschaftliche Wohnen.
Bundesbauministerin Klara Geywitz. Foto: Henning Schacht.

Nach zweimonatiger Unterbrechung laufen heute die Förderprogramme des Bundes „Klimafreundlichen Neubau“ (KFN), „Altersgerecht Umbauen“ und „Genossenschaftliches Wohnen“ wieder an.

Die Unterbrechung rührte aus einem Mitte Dezember 2023 überraschend entschiedenen Förder-Stopp.

Der BDB begrüßt die Wiederaufnahme des Förderprogramms, ist es doch ein wichtiger Baustein für das Wiederanlaufen des Wohnungsbaus in Deutschland. Um diesen wieder auf Kurs zu bringen, sind jedoch auch noch andere Maßnahmen vonnöten. Mehr dazu lesen Sie in unserem berufspolitischen Positionspapier.

Ein Überblick über die Förderprogramme

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

  • Für KFN stehen in 2024 insgesamt 762 Mio. Euro in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung. Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG) möglich.
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
  • Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
  • Anträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Genossenschaftliches Wohnen

  • Für das Programm Genossenschaftliches Wohnen stehen in 2024 insgesamt 15 Millionen Euro (2023: 9 Millionen Euro) zur Verfügung, die mittels zinsverbilligter Kredite verausgabt werden. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 % ermöglicht. Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.
  • Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen.

Altersgerecht Umbauen (AU)

  • Für das Programm Altersgerecht Umbauen stehen in 2024 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 75 Millionen Euro).
  • Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert.
  • Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
  • Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
  • Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.

Nachrichten alle Nachrichten

24. März 2025 | Aus der Branche BDB Braunschweig Wolfenbüttel Salzgitter Helmstedt Göttingen

Rathaus und Opernhaus auf dem Braunschweiger Hagenmarkt? Ja, aber wo?

Die 28 Teilnehmer der Exkursion der BDB-Bezirksgruppe in die Braunschweiger Stadtgeschichte vom 11. März dieses Jahres können das jetzt beantworten.
21. März 2025 | Verbandsnachrichten Thüringen

Jahresprogramm Bezirksgruppe Sömmerda-Weimar-Pößneck

19. März 2025 | Pressemitteilung Bund

BDB begrüßt Grundgesetzänderung: Jetzt Mittel richtig einsetzen!

Der BDB steht bereit, seine Expertise einzubringen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
Foto: BDB-Bezirksgruppe Krefeld
17. März 2025 | Verbandsnachrichten Nordrhein-Westfalen

Wechsel an der Spitze der BDB-Bezirksgruppe Krefeld

Monika Heimberg folgt auf Oliver Schröter
17. März 2025 | Verbandsnachrichten Nordrhein-Westfalen

Kostenlose Online-Seminare in Kooperation mit der HVV

In diesem Jahr bieten wir in Zusammenarbeit mit der HVV acht spannende Online-Seminare an, die sich speziell an Planungsbüros, ArchitektInnen und IngenieurInnen richten.
Mitgliederehrung ( v. l. n. r.): Hans-Jörg Wisch, Susanne Witt, 1. Vors. Jürgen Papenburg
13. März 2025 | Verbandsnachrichten Celle / Uelzen

BG Celle-Uelzen blickt auf ereignisreiches Jahr zurück

Susanne Witt und Hans-Jörg Wisch für langjährige Mitgliedschaft geehrt Jahreshauptversammlung der BDB-Bezirksgruppe Celle und Uelzen
11. März 2025 | Aus der Branche Nordrhein-Westfalen

ArchitektIn werden - Selbstorganisation im Architekturstudium

Selbstorganisation ist eine der wichtigsten Fähigkeiten, die du brauchst, um dein Architekturstudium erfolgreich zu absolvieren. Damit du dein Studium effektiv strukturierst, geben wir dir einige wertvolle Tipps zur Selbstorganisation.
11. März 2025 | Pressemitteilung Bund

Der BDB zu den Ergebnissen der Sondierungsgespräche von CDU/CSU und SPD

Bezahlbarer Wohnraum, funktionierende Infrastruktur und Klimaschutz: Deutschland braucht jetzt keine weiteren Ankündigungen, sondern Taten. Die neue Regierung steht hier in der Pflicht!
7. März 2025 | Aus der Branche Rheinland-Pfalz

Einladung zur BDB Veranstaltung - „Ökologisch bauen und gesund wohnen mit Lehmbaustoffen von ClayTec“

Wandheizung und ClayTec Lehmputz: Lernen Sie die einzigartige Kombination von Schimmelschutz und Dämmsystem kennen.
5. März 2025 | Aus der Branche Niedersachsen

Jetzt noch bewerben für den Deutschen Architekturpreis

Noch bis zum 25. März 2025 können Unterlagen für Bauwerke eingereicht werden, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 13. Januar 2025 in Deutschland oder im Namen bzw. überwiegend aus Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland fertiggestellt wurden.