Unter Berufung auf die gemeinsame Studie des Pestel-Instituts und der ARGE Kiel kommt das Verbändebündnis „Soziales Wohnen“ zu dem Schluss, dass im Jahr 2023 rund 700.000 Wohnungen in Deutschland fehlen.
Das Bündnis fordert die Bereitstellung eines Sondervermögens von rund 50 Mrd. € 2023-2025, um die Folgen abzufedern.
Auftrieb erhält die Forderung vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung insbesondere das selbst gesteckte Ziel von 100.000 Sozialwohnungen im vergangenen Jahr um rund 80 % verfehlt, bei einem zeitgleichen Nettozuzug von 1,5 Mio. Menschen maßgeblich durch den Russland-Ukrainekrieg.
Gestiegene Baukosten, -Zinsen, Fachkräfte- und Rohstoffmangel, aber auch überbordende Bürokratie auf allen Ebenen erschwerten die Einhaltung der gesetzten Ziele zusätzlich.
Folgerichtig stellt das Bündnis den enormen Problemdruck fest.
Die Schlussfolgerungen sind jedoch fatal: So wird einerseits die Frage des Klimaschutzes zur Disposition gestellt und gegen die soziale Frage ausgespielt. Andererseits wird mit Verweis auf den Nettozuzug von 1,5 Mio. Personen (weitgehend Kriegsflüchtige aus der Ukraine) eine fragwürdige Rechnung deutlich. Der hinlänglich bekannte Bedarf von 400.000 Wohnungen werde durch den Zuzug von 1,5 Mio. Menschen weiter verschärft. Betrachtet man nun die Differenz zu den ohnehin benötigten Wohnungen, ergibt sich daraus, dass 1,5 Mio. Personen auf 300.000 Wohnungen verteilt werden müssten. Dies hätte zur Folge, dass sich im Schnitt fünf Personen eine Wohnung teilen müssten.
Auch der BDB setzt sich seit vielen Jahren für mehr bezahlbaren Wohnungsbau ein. Sein jahrelanges Wirken, zum Teil auch in Bündnissen mit anderen Verbänden, hat die Debatte vorangebracht und die Politik sensibilisiert.
Die inhaltliche Stoßrichtung für mehr (sozialen-) Wohnraum begrüßt der BDB daher. Allerdings darf hier nicht die soziale Frage, gegen die des Klimaschutzes ausgespielt werden. Es bedarf zielgenauer Unterstützung, um die gesetzten und benötigten Kapazitäten (400.000 bzw. 700.000 Wohnungen) zu erreichen. Das bedeutet insbesondere, dass die Bundesregierung in Sachen Budget für den sozialen Wohnungsbau nachschärfen muss. Die im Haushalt für das Jahr 2023 angesetzten 2,5 Mrd. € sind völlig unzureichend.