Die Verordnung in der § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV (Vergabeverordnung) gestrichen wurde, trat am 24. August 2023, in Kraft.
In einem breiten Bündnis, bestehend aus den führenden Spitzenverbänden der Bau- und Planungswirtschaft sowie den Kammern, hatte sich der BDB bis zuletzt gegen die Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV gewehrt.
Der Wegfall von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV hat zu Folge, dass fortan alle öffentlich ausgeschriebenen Planungsleistungen eines Bauvorhabens addiert werden. Somit müssen künftig nahezu alle öffentlich vergebenen Planungsleistungen (ab einer Bausumme von ca. 1. Mio. Euro) EU-weit ausgeschrieben werden.
Der BDB kritisiert, dass das vor allem die kleinen und mittelständigen Planungsbüros mit einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand belastet und den Wettbewerb beschränkt. Auch die kommunalen Auftraggeber sind mit solchen Vergabeverfahren häufig überfordert. In jedem Fall wird es zu Verzögerungen beim Planen und Bauen kommen. Gerade in dem aktuell schwierigen baukonjunkturellen Umfeld sind Bürokratieabbau und Vereinfachungen gefragt, statt neue Investitionshindernisse aufzubauen.
Der BDB hatte gefordert, den planenden Berufen Erläuterungen im Umgang mit EU-weiten Ausschreibungsverfahren an die Hand zu geben. Das BMWK veröffentlichte nunmehr ergänzende Erläuterungen für öffentliche Auftraggeber.
Vor dem Hintergrund dieser einschneidenden berufsrechtlichen Veränderung bietet der BDB seinen Mitgliedern eine Vielzahl an Informationsveranstaltungen an.
So findet am 29.08.23 um 15:00 Uhr ein Kurz-Webinar zum Thema VgV-Verfahren statt. Hier geht’s hier zur Anmeldung. Das Webseminar wird aufgezeichnet.