Berlin, 23.06.2021 Heute hat das Kabinett das sogenannte Sofortprogramm für den Klimaschutz beschlossen und als Teil des Bundeshaushalts für 2022 vorgestellt. Das Gesamtvolumen beträgt insgesamt acht Milliarden Euro, von denen 5,5 Milliarden Euro auf den Gebäudebereich bzw. die Förderung energieeffizienter Gebäude und die Sanierung von Sozialwohnungen fallen.
Der Bund Deutscher Baumeister begrüßt grundsätzlich, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundesklimaschutzgesetz schnell gehandelt wurde. Die Herausforderungen des Klimaschutzes erfordern gerade im Gebäudebereich ein hohes Tempo, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Der BDB sieht das heute veröffentlichte Sofortprogramm jedoch kritisch. Zum einen wird das festgelegte Volumen von 5,5 Milliarden Euro bei weitem nicht ausreichen, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden genügend zu reduzieren. Zum anderen fehlt aus unserer Sicht nach wie vor ein klares Gesamtkonzept, das für die dringend notwendige Umsetzung klimagerechter Maßnahmen im Gebäudebereich echte Anreize setzt.
Diese Maßnahmen hat der BDB in seinem kürzlich veröffentlichten Klimabauplan klar benannt. Die Förderung klimapositiver Gebäude kommt im Sofortprogramm ebenso wenig zur Geltung, wie die Einführung von Nachhaltigkeitsnachweisen für Bestand und Neubau. Ganz außen vor sind auch nach wie vor eine Monitoring-Pflicht für die CO2-Gebäude-Emissionen, sowie eine Regulierung von klimaschädlichen Baustoffexporten. Auch die Betrachtung von bereits verbauter grauer Energie muss dringend in das Sofortprogramm aufgenommen werden und in der angekündigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ihren Ausdruck finden.