Am 1. Januar 2021 trat die geänderte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Kraft. Die Änderung ist notwendig gewesen, da der Europäische Gerichtshof 2019 entschieden hatte, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze gegen europäisches Recht verstoßen. Die meisten Vorschriften bleiben unverändert. Insbesondere gilt weiterhin, dass das Honorar ermittelt werden kann nach den anrechenbaren Kosten, den Honorarzonen, den vereinbarten Leistungsphasen und den Honorartafeln des jeweiligen Leistungsbildes, wenn Honorare auf Basis der HOAI vereinbart werden. Auch bleibt es bei den alten (überarbeitungsbedürftigen) Leistungsbildern und den seit 2013 unveränderten Tafelwerten.