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Die Abnahme von Bauleistungen birgt regelmäßig Konfliktpotenzial zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Häufig fehlt den Abnahmebeteiligten sicheres Urteilsvermögen darüber, ob bereits ein Mangel oder eine noch „hinnehmbare Unregelmäßigkeit“ vorliegt. Neben den baurechtlichen Grundlagen der Abnahme und Hinweisen für deren praktische Abwicklung werden hier gängige Verfahren zur Ermittlung von angemessenen Wertminderungen, Instrumente sowie Mess- und Prüfverfahren vorgestellt. Die Konsequenzen der Abnahme von Bauleistungen werden vor dem jeweiligen rechtlichen Hintergrund aufgezeigt.
Inhalte * Definition und Form der Abnahme nach VOB und BGB * Definition des Mangelbegriffs / wesentliche Mängel * Verweigerung der Abnahme / Leistungsstandfeststellung * Allgemein anerkannte Regeln der Technik / Stand der Technik * Kriterien für die Beurteilung von Mängeln, getrennt nach den einzelnen Baugewerken mit zahlreichen Fallbespielen * Anwendung und Einsatz technischer Hilfsmittel und Prüfverfahren bei der Abnahme * Mangelverfolgung und Minderwerte
Preise für beide Seminartage (04. und 05.06.2024) BDB-Mitglieder: 150,00 EUR Mitarbeiter BDB-Büro: 225,00 EUR Gäste: 300,00 EUR
Die Anerkennungen der AKNW und IKBau NRW liegen mit je 8 UE vor. Die Fortbildung ist für die Verlängerung der Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 UE anerkannt. Referent: Dipl.-Ing. Thomas Jansen – ö.b.u.v. SV für Schäden an Gebäuden
Hier geht es zur Anmeldung!
Datum: 04. Juni 2024
Zeit: 14:00 - 17:15
Region:
Veranstaltungsart:
BDB Landesverband NRW
Telefon:
0211-363171
E-Mail:
info@bdb-nrw.de