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BEG/GEG Update
BEG Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 09.12.2022 drei neue Förder-Richtlinien erstellt. In ihnen wurden jeweils Regelungen für das Sanieren erlassen. Sie sind am 01.01.2023 in Kraft getreten. Geregelt werden die neuen Konditionen für
1) Einzelmaßnahmen 2) Nichtwohnungsbau 3) Wohnungsbau.
Neubau und Sanierung werden jetzt fördertechnisch getrennt behandelt. Dabei liegt die Verantwortung für die Sanierung beim BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Robert Habeck). Der Neubau wird vom BMWSB – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter Ministerin Klara Geywitz verantwortet. Sie hat für März 2023 eine Neufassung der Förderkonditionen für den Neubau angekündigt.
GEG Bezüglich des GEG ab 2023 wurden schon im September die Änderungen und Anpassungen vorgestellt. In der Infoveranstaltung werden diese aktuellen Texte bzw. Inhalte erläutert. Es bleibt sicherlich auch Raum für Diskussionen.
Preise: BDB-Mitglieder: 45,00 EUR Mitarbeiter BDB-Büro: 75,00 EUR Gäste: 95,00 EUR
Hier geht es zur Buchung!
Datum: 13. Februar 2023
Zeit: 16:00 - 17:30
Region:
BDB Landesverband NRW
Telefon:
0211-363171
E-Mail:
info@bdb-nrw.de