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BelWertV-Novelle 2022 mit Ergänzungen aus der MaRisk – Novelle 2023 ! Worauf ist bei kreditwirtschaftlichen Immobilienbewertungen zu achten ?
Am 4. Oktober 2022 hat die BaFin die geänderte Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) veröffentlicht. Nach einer Duldungsfrist ist die neue BelwertV zwingend für alle kreditwirtschaftlichen Gutachten ab 01. Januar 2023 anzuwenden. Die neue BelWertV enthält eine Vielzahl an Änderungen, die sich auf die Höhe der Beleihungswerte auswirken und den Dokumentations- bzw. prozessualen Aufwand in der Gutachtenerstellung erhöhen.
In unserem Webseminar werden die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Vorgaben durch die Novellierung der BelWertV dargestellt. Darüber hinaus wird Ihnen ein kompakter Überblick der Vorgaben in der 7. MaRisk-Novelle sowie der EBA-Leitlinie Kreditvergabe und -überwachung mit Bezug zur kreditwirtschaftlichen Immobilienbewertung gegeben.
Preise: BDB-Mitglieder: 120,00 EUR Mitarbeiter BDB-Büro: 180,00 EUR Gäste: 240,00 EUR
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Wiederholung des Web-Seminares am 17.4.2023.
Datum: 08. Februar 2023
Zeit: 14:00 - 17:30
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