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Aufgrund der Energiepreisentwicklung ab Frühjahr 2022 ist jedem bekannt, dass die Wärmeversorgung zukunftsorientiert gestaltet werden muss. Gemäß dem GEG dürfen ab dem 1.1.2024 bzw. nach Ausarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung Wärmerzeuger nur noch eingebaut werden, wenn mindestens 65 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abgedeckt werden. Damit können zukünftig fossilbeheizte Wärmeerzeugungsanlagen nur noch repariert bzw. unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden. Bei Bestandsgebäuden mit höheren Energieverbräuchen und höheren Heizkreistemperaturen kann die bekannte Idee „Ersatz durch Wärmepumpen“ nicht das alleinige Heilmittel sein. Vielmehr müssen Hybrid-Lösungen unter Berücksichtigung der Bestandstechnik mitbetrachtet werden, damit eine kostenoptimierte Gesamtlösung geschaffen wird. Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) müssen verschiedene Parameter beachtet werden. Gerade die Identifizierung der Bestandstechnik fällt häufig schwer, weil Bestandsunterlagen nur lückenhaft, unzureichend vorhanden sind. Im Rahmen dieses Seminars werden beispielhafte Anlagetechniken vorgestellt, so dass sich den Teilnehmenden die wichtigsten Parameter für die Bauherrn- und Energieberatung bei Bestandsanlagen und deren Optimierung erschließt.
Die Anerkennung der beiden Baukammern NRW liegen mit je 8 UE vor Die zweitägige Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffiz.-Expertenliste mit 8 UE angerechnet. Referent: Dipl.-Ing. (TU) Peter B. Schmidt, TGA-Fachplaner, Wenningen
Preise: BDB-Mitglieder: 140,00 EUR Mitarbeiter BDB-Büro: 210,00 EUR Gäste: 280,00 EUR
Hier geht es zur Anmeldung! Diese Anmeldung gilt dann für beide Tage (20. und 22. März)
Datum: 20. März 2024
Zeit: 09:00 - 12:15
Region:
Veranstaltungsart:
BDB Landesverband NRW
Telefon:
0211-363171
E-Mail:
info@bdb-nrw.de