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Architektur – Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht

Als Berufseinsteiger:in bist du Arbeitnehmer:in mit klaren Rechten. Gerade zu Beginn fällt es vielen jedoch schwer, die eigenen Ansprüche richtig einzuordnen oder Vertragsinhalte sicher zu bewerten. Viele Probleme entstehen dabei nicht aus böser Absicht, sondern weil Regelungen zu Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Befristung oder Vergütung unklar formuliert sind oder nicht vollständig verstanden werden. Umso wichtiger ist es, den eigenen Arbeitsvertrag sorgfältig zu lesen, bei Unklarheiten nachzufragen und sich mit grundlegenden arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen.

Wer gut informiert ist, kann Angebote realistischer einschätzen, mögliche Risiken früh erkennen und Entscheidungen selbstbewusster treffen. Wissen schafft in diesem Zusammenhang nicht nur Sicherheit, sondern auch Souveränität im Berufsalltag.

Checkliste: Diese Punkte solltest du im Arbeitsvertrag prüfen

Probezeit

Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen:

„Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“

  • Probezeit nur wenn vereinbart
  • Probezeit in der Regel maximal 6 Monate
  • Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen

Achtung: Eine Verkürzung der Probezeit ändert nicht automatisch die sechsmonatige Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes nach § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)!

Befristung

  • Ohne Sachgrund maximal 2 Jahre möglich
  • Innerhalb dieser Zeit darf mehrfach verlängert werden
  • Danach muss ein unbefristeter Vertrag folgen (oder es braucht einen Sachgrund)

Besonders im Projektgeschäft sind Befristungen nicht unüblich. Prüfe die Perspektive danach.

Mehr zum Thema Befristung liest du hier.

Arbeitszeit

  • Wochenstunden und Verteilung vertraglich vereinbaren
  • Gesetzlich 8 Stunden pro Tag
  • Verlängerung auf bis zu 10 Stunden möglich (mit Ausgleich)
  • Pausenregelung gesetzlich vorgeschrieben

Im Bauingenieurwesen können projektbezogene Spitzen auftreten. Wichtig ist, dass der Ausgleich geregelt ist.

Mehr zum Thema Arbeitszeit liest du hier.

Überstunden

Besonders wichtig!

Achte auf Formulierungen wie: „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“

Wenn keine klare Begrenzung genannt ist, kann das problematisch sein.

Fragen, die du klären solltest:

  • Wie viele Überstunden sind realistisch?
  • Werden sie dokumentiert?
  • Gibt es Freizeitausgleich?

Grundsätzlich gilt: Überstunden müssen entweder vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden!

In der Praxis enthalten viele Verträge jedoch Klauseln wie:

„Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“

Solche Klauseln sind nur unter bestimmten Bedingungen wirksam –
vor allem dann, wenn Umfang und Begrenzung klar geregelt sind.

Deshalb gilt: Unklare oder pauschale Formulierungen immer hinterfragen!

Urlaub

    • Gesetzlich mindestens 20 Tage (bei 5-Tage-Woche)
    • In der Praxis häufig 26–30 Tage
    • Regelungen zu Betriebsferien beachten

    Außerdem gilt:

    • Urlaubswünsche sollen berücksichtigt werden, außer dringende betriebliche Gründe oder sozial vorrangige Wünsche anderer Beschäftigter sprechen dagegen.
    • Urlaub soll möglichst zusammenhängend gewährt werden.
    • Urlaub ist grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu nehmen.
    • Ist das nicht möglich, muss er in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden.
    • Kann Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er abzugelten.
    • Wer im Urlaub krank wird, kann diese Tage mit Attest geltend machen; sie zählen dann nicht als Urlaubstage.
    • Sonderurlaub wegen Umzug, Trauerfall, Hochzeit oder Geburt gibt es in der Regel nur, wenn vereinbart. Schwierig, wenn § 616 BGB vertraglich (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) ausgeschlossen.

    Mehr zum Thema Urlaub findest du hier.

Arbeitszeugnis

Endzeugnis

  • wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt

Zwischenzeugnis

  • kann während eines laufenden Arbeitsverhältnisses verlangt werden
  • Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse

Ein solches Interesse besteht zum Beispiel bei:

  • Versetzung oder Beförderung
  • wesentlichen Änderungen im Aufgabenbereich
  • Wechsel der vorgesetzten Person
  • Elternzeit
  • Bewerbungen bei anderen Arbeitgebern
  • muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums ausgestellt werden

Auf Formulierungen achten („Zeugnissprache“).

Aufgabenbescheibung

  • Ist deine Rolle klar beschrieben?
  • Wird Verantwortung schrittweise übertragen?
  • Gibt es eine klare Eingruppierung (im Tarif)?

Entgelttransparenz

In größeren Unternehmen (ab 200 Mitarbeitenden) kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft über Vergleichsgehälter verlangen.

Mehr Infos dazu findest du hier.

(Schein-) Selbstständigkeit

Bist du Angestellter oder als freier Mitarbeiter oder Auftragnehmer für bestimmte Aufgaben tätig?

  • Als Angestellter gelten für dich alle arbeitsrechtlichen Regeln wie Mindesturlaub, Arbeitszeit etc.
  • Für selbstständig Tätige, d.h. als freier Mitarbeiter oder Auftragnehmer gelten sie grundsätzlich nicht.
  • Es sei denn du bist „Scheinselbstständig“. Das beurteilt sich u.a. danach, wie intensiv du in den Arbeitsprozess eingegliedert bist, ein wirtschaftliches Risiko trägst, die Aufgabenerledigung tatsächlich frei gestalten kannst oder mehrere Auftraggeber hast. Dann wird ein „Selbstständiger“ wie ein Angestellter behandelt.

Praxisimpuls: Baustelle & Haftung

Entscheidungen, Prüfungen, Berechnungen und Nachweise können unmittelbare Auswirkungen auf Sicherheit, Qualität, Kosten und Haftung haben. Deshalb ist es besonders wichtig, dass im Arbeitsalltag klar geregelt ist, wer welche Unterlagen prüft, freigibt oder unterschreibt und welche Verantwortung damit jeweils verbunden ist. Unklare Zuständigkeiten können schnell zu Unsicherheiten führen – vor allem bei Berufseinsteiger:innen, die zwar mitarbeiten und Verantwortung übernehmen sollen, aber noch auf Anleitung und Absicherung angewiesen sind.

Gerade bei jungen Architekt:innen darf Verantwortung deshalb nicht stillschweigend oder nebenbei übertragen werden. Wenn erwartet wird, dass bestimmte fachliche Entscheidungen getroffen, Prüfungen durchgeführt oder Nachweise verantwortet werden, braucht es dafür klare Hierarchien, nachvollziehbare Freigabeprozesse und eine eindeutige Abgrenzung von Rollen. Verantwortung sollte immer mit entsprechender Qualifikation, Anleitung und Rücksprachemöglichkeiten verbunden sein.

Kläre also:

  • Wer unterschreibt was?
  • Welche Verantwortung trägst du bei Prüfungen oder Nachweisen?
  • Gibt es klare Hierarchien und Freigabeprozesse?

Praxisimpuls: 24-Stunden-Regel

Unterschreibe einen Arbeitsvertrag am besten nie direkt vor Ort oder unter Zeitdruck. Nimm ihn mit nach Hause, lies ihn in Ruhe und gib dir mindestens 24 Stunden Zeit, um die wichtigsten Punkte sorgfältig zu prüfen. Gerade beim Berufseinstieg wirken Verträge oft formell und selbstverständlich, enthalten aber Klauseln zu Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Probezeit, Befristung oder Vergütung, die man nicht vorschnell übergehen sollte. Eine kurze Bedenkzeit hilft dabei, Unsicherheiten zu erkennen, Fragen zu notieren und eine überlegte Entscheidung zu treffen.

Noch besser ist es, den Vertrag von einer fachkundigen Person gegenlesen zu lassen – zum Beispiel von einer Gewerkschaft, einem Berufsverband wie dem BDB, einer Rechtsberatung oder einer erfahrenen Vertrauensperson. So lässt sich vermeiden, dass man Regelungen akzeptiert, die man später erst richtig versteht.

Praxisimpuls: Realitätscheck

Viele Architekturbüros sind von hoher Einsatzbereitschaft, engen Deadlines und großem persönlichem Engagement geprägt. Das kann motivierend sein, weil Projekte oft abwechslungsreich sind und im Team mit viel Identifikation bearbeitet werden. Gleichzeitig entsteht in solchen Arbeitskulturen leicht der Eindruck, dass lange Arbeitszeiten, ständige Erreichbarkeit oder unbezahlte Mehrarbeit einfach „dazugehören“. Genau hier ist Vorsicht wichtig: Begeisterung für den Beruf darf nicht dazu führen, dass gesetzliche Schutzmechanismen ausgeblendet werden. Arbeitszeitgrenzen, Ruhezeiten, Urlaubsansprüche und der Schutz vor Überlastung gelten auch im kreativen Umfeld.

Kreativität ist kein rechtsfreier Raum. Gerade Berufseinsteiger:innen sollten deshalb wissen, dass Engagement zwar wertvoll ist, arbeitsrechtliche Standards aber trotzdem eingehalten werden müssen.

Leistungsphasen & Praxiszeit

Für die Kammerzulassung musst du in der Regel:

  • mindestens 2 Jahre Berufspraxis nachweisen
  • unter Anleitung einer eingetragenen Architektin / eines Architekten arbeiten
  • „wesentliche Berufsaufgaben“ übernehmen

Besonders wichtig sind Tätigkeiten in mehreren Leistungsphasen (HOAI), u. a.:

  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Objektüberwachung (Leistungsphase 8)

Wenn dein Vertrag oder deine Tätigkeit stark eingeschränkt ist (z. B. nur Visualisierung oder nur Teilaufgaben), kann das deine Zulassung verzögern.

Frage konkret:

„Welche Leistungsphasen werde ich eigenständig bearbeiten?“

Und: Lass dir Aufgabenbereiche möglichst klar schriftlich definieren.

So kann der BDB dir helfen!

Der BDB unterstützt insbesondere kleine und mittlere Architektur- und Planungsbüros. Gerade deshalb kennen wir typische Situationen, die im Projekt- und Planungsalltag immer wieder auftreten: unklare Zuständigkeiten, Fragen zur Haftung, Verantwortung bei Nachweisen oder Vertragsklauseln, die für Berufseinsteiger schwer einzuordnen sind.

Für dich bedeutet das:

  • Realistische Einordnung von Vertragsklauseln
    Nicht jede Formulierung im Vertrag ist automatisch problematisch. Manche Klauseln sind branchenüblich, andere solltest du genauer prüfen. Der Austausch mit erfahrenen Ingenieur:innen oder Juristen in der Geschäftsstelle hilft dir, besser einzuschätzen, worauf du achten solltest.
  • Verständnis für Verantwortung und Haftung
    Im Bauingenieurwesen kann Verantwortung sehr konkret werden, etwa bei Plänen, Berechnungen, Nachweisen oder der Bauleitung. Der BDB kann dir helfen zu verstehen, welche Verantwortung mit bestimmten Tätigkeiten verbunden ist und warum klare Zuständigkeiten wichtig sind.
  • Austausch mit Architekt:innen aus der Praxis
    Viele Fragen lassen sich leichter beantworten, wenn man mit Menschen spricht, die ähnliche Situationen bereits erlebt haben. Der BDB bietet dir Zugang zu Wissen, das im Studium oft nur am Rand vorkommt.

Kurz gesagt: Der BDB ersetzt in der Regel keine individuelle Rechtsberatung. Aber er kann dir helfen, typische Vertrags- und Verantwortungsfragen im Planungsalltag besser zu verstehen und mit mehr Sicherheit in Gespräche mit Arbeitgeber oder Auftraggeber zu gehen.