Mit der Eintragung in eine Architektenkammer gehört regelmäßige Fortbildung zum Berufsalltag. Welche Anforderungen gelten und wie sie nachzuweisen sind, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Unsere Übersicht zeigt dir die Regelungen der Länderkammern und führt direkt zu den offiziellen Quellen.
Mindestens 20 Fortbildungsstunden pro Jahr; davon mindestens 8 Stunden bei anerkannten Veranstaltungen nachzuweisen.
Mehr Infos gibt es hier.
Allgemeine Pflicht zur beruflichen Fortbildung, aber keine zahlenmäßig festgelegte jährliche Mindeststundenzahl und kein verpflichtendes Punktesystem.
Hier geht es zu den FAQ zur Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer.
Mindestens 8 Fortbildungspunkte pro Kalenderjahr; 1 Punkt entspricht 45 Minuten. Empfohlen werden 16 Unterrichtseinheiten.
Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der AK Berlin.
Mindestens 8 Fortbildungsstunden pro Kalenderjahr; 1 Fortbildungsstunde entspricht 45 Minuten.
Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der AK Brandenburg.
Mindestens 16 Fortbildungspunkte pro Kalenderjahr; 1 Punkt entspricht 45 Minuten.
Mindestens 16 Fortbildungsstunden innerhalb von zwei Kalenderjahren; 1 Stunde entspricht 45 Minuten.
Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der Hamburgischen Architektenkammer.
Seit 1. Januar 2026 mindestens 8 Fortbildungspunkte pro Kalenderjahr; 1 Punkt entspricht 45 Minuten.
Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der Hessischen Architektenkammer.
Mindestens 22 Fortbildungspunkte innerhalb von zwei Kalenderjahren; 1 Punkt entspricht 45 Minuten.
Mehr Infos zu den Rechtsgrundlagen der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern gibt es hier.
Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der AK MV.
Seit 2026 mindestens 16 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr; 1 Einheit entspricht 45 Minuten.
Mindestens 16 Fortbildungspunkte pro Kalenderjahr.
Hier gibt es extra Infos für Junior-Mitglieder der AKNW zum Thema Fortbildung.
Seit 1. Januar 2026 mindestens 16 Fortbildungspunkte pro Kalenderjahr; 1 Punkt entspricht 45 Minuten.
Mehr Infos dazu gibt es hier.
Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
32 Fortbildungspunkte innerhalb eines Zweijahreszeitraums. Die Punkte können innerhalb dieses Zeitraums flexibel verteilt werden; 1 Punkt entspricht 45 Minuten.
Im Kalenderjahr 2026 noch mindestens 8 Fortbildungsstunden. Die Erhöhung auf 16 Stunden wurde beschlossen und soll nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht ab 2027 gelten.
Hier geht es zur Stand August 2026 noch geltenden Fortbildungsordnung der AK Sachsen.
Mindestens 16 Fortbildungsstunden pro Kalenderjahr; 1 Stunde entspricht 45 Minuten.
Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der AK Sachsen-Anhalt.
Mindestens 16 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr; 1 Einheit entspricht 45 Minuten.
Seit 1. Januar 2026 mindestens 16 Fortbildungsstunden pro Kalenderjahr; 1 Stunde entspricht 45 Minuten.
Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der AK Thüringen.