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Architektur – Fort- und Weiterbildungspflichten

Mit der Eintragung in eine Architektenkammer gehört regelmäßige Fortbildung zum Berufsalltag. Welche Anforderungen gelten und wie sie nachzuweisen sind, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Unsere Übersicht zeigt dir die Regelungen der Länderkammern und führt direkt zu den offiziellen Quellen.

Fort- und Weiterbildungspflichten der Länderkammern der Architekt:innen

Baden-Württemberg

Mindestens 20 Fortbildungsstunden pro Jahr; davon mindestens 8 Stunden bei anerkannten Veranstaltungen nachzuweisen.

Mehr Infos gibt es hier.

Bayern

Allgemeine Pflicht zur beruflichen Fortbildung, aber keine zahlenmäßig festgelegte jährliche Mindeststundenzahl und kein verpflichtendes Punktesystem.

Mehr Infos gibt es hier.

Hier geht es zu den FAQ zur Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer.

Berlin

Mindestens 8 Fortbildungspunkte pro Kalenderjahr; 1 Punkt entspricht 45 Minuten. Empfohlen werden 16 Unterrichtseinheiten.

Mehr Infos gibt es hier.

Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der AK Berlin.

Brandenburg

Mindestens 8 Fortbildungsstunden pro Kalenderjahr; 1 Fortbildungsstunde entspricht 45 Minuten.

Mehr Infos gibt es hier.

Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der AK Brandenburg.

Bremen

Mindestens 16 Fortbildungspunkte pro Kalenderjahr; 1 Punkt entspricht 45 Minuten.

Mehr Infos gibt es hier.

Hamburg

Mindestens 16 Fortbildungsstunden innerhalb von zwei Kalenderjahren; 1 Stunde entspricht 45 Minuten.

Mehr Infos gibt es hier.

Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der Hamburgischen Architektenkammer.

Hessen

Seit 1. Januar 2026 mindestens 8 Fortbildungspunkte pro Kalenderjahr; 1 Punkt entspricht 45 Minuten.

Mehr Infos gibt es hier.

Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der Hessischen Architektenkammer.

Mecklenburg-Vorpommern

Mindestens 22 Fortbildungspunkte innerhalb von zwei Kalenderjahren; 1 Punkt entspricht 45 Minuten.

Mehr Infos zu den Rechtsgrundlagen der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern gibt es hier.

Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der AK MV.

Niedersachsen

Seit 2026 mindestens 16 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr; 1 Einheit entspricht 45 Minuten.

Mehr Infos gibt es hier.

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Seit 1. Januar 2026 mindestens 16 Fortbildungspunkte pro Kalenderjahr; 1 Punkt entspricht 45 Minuten.

Mehr Infos dazu gibt es hier.

Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Saarland

32 Fortbildungspunkte innerhalb eines Zweijahreszeitraums. Die Punkte können innerhalb dieses Zeitraums flexibel verteilt werden; 1 Punkt entspricht 45 Minuten.

Mehr Infos dazu gibt es hier.

Sachsen

Im Kalenderjahr 2026 noch mindestens 8 Fortbildungsstunden. Die Erhöhung auf 16 Stunden wurde beschlossen und soll nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht ab 2027 gelten.

Mehr Infos dazu gibt es hier.

Hier geht es zur Stand August 2026 noch geltenden Fortbildungsordnung der AK Sachsen.

Sachsen-Anhalt

Mindestens 16 Fortbildungsstunden pro Kalenderjahr; 1 Stunde entspricht 45 Minuten.

Mehr Infos dazu gibt es hier.

Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der AK Sachsen-Anhalt.

Schleswig-Holstein

Mindestens 16 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr; 1 Einheit entspricht 45 Minuten.

Mehr Infos dazu gibt es hier.

Thüringen

Seit 1. Januar 2026 mindestens 16 Fortbildungsstunden pro Kalenderjahr; 1 Stunde entspricht 45 Minuten.

Mehr Infos dazu gibt es hier.

Hier geht es direkt zur Fortbildungsordnung der AK Thüringen.