Für Ingenieur:innen können je nach Kammermitgliedschaft, Bundesland und Eintragung in besondere Listen unterschiedliche Fortbildungspflichten gelten. Unsere Übersicht zeigt dir, welche Stunden- oder Punktzahlen gefordert werden, für wen die Vorgaben gelten und wo du die offiziellen Regelungen findest.
Seit Juni 2026 müssen alle Mitglieder außer Seniormitgliedern 12 Fortbildungspunkte pro Jahr erbringen; 1 Punkt entspricht 45 Minuten.
Mehr Infos gibt es hier.
Mindestens 16 Zeiteinheiten à 45 Minuten pro Kalenderjahr. Davon müssen mindestens 8 Einheiten durch anerkannte ingenieurtechnische Fortbildungen erbracht werden. Für gesetzliche Zusatzqualifikationen gelten fachbezogene Anforderungen, die auf die 16 Einheiten angerechnet werden.
Allgemeine Pflicht zur beruflichen Fortbildung; keine einheitliche zahlenmäßige Mindestanforderung in der Berufsordnung.
Mehr Infos dazu gibt es hier.
Grundpflicht: 16 Fortbildungspunkte innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Zusätzlich zur Grundpflicht sind für jede der in § 1 Abs. 3 der Fortbildungsordnung ausdrücklich genannten Qualifikationen 8 weitere Fortbildungspunkte innerhalb von zwei Kalenderjahren erforderlich. Insgesamt müssen höchstens 48 Punkte nachgewiesen werden.
16 Fortbildungspunkte innerhalb von zwei Jahren; 1 Punkt entspricht 45 Minuten.
Allgemeine regelmäßige Fortbildungspflicht für berufstätige Mitglieder; keine zahlenmäßig bestimmte Mindeststunden- oder Punktzahl in der Fortbildungssatzung.
Bauvorlageberechtigte: 32 Unterrichtseinheiten in zwei Jahren.
Nachweisberechtigte: 20 Unterrichtseinheiten je Fachliste innerhalb von fünf Jahren.
Beratende Ingenieure und Stadtplaner haben eine allgemeine Fortbildungspflicht; der zahlenmäßige Nachweis gegenüber der Kammer ist freiwillig. Gleiches gilt für freiwillig selbstständige Mitglieder.
Mindestens 16 Fortbildungsstunden innerhalb von zwei Kalenderjahren; 1 Fortbildungsstunde entspricht 45 Minuten.
Mindestens 16 Fortbildungspunkte innerhalb von zwei Jahren; 1 Punkt entspricht mindestens 45 Minuten. Personen in der Entwurfsverfasserliste müssen davon mindestens 6 Punkte im öffentlichen Baurecht erwerben.
Mehr Infos dazu gibt es hier (unter „Kammerrecht“).
Pflichtmitglieder: mindestens 8 Punkte pro Kalenderjahr;
freiwillige Mitglieder: mindestens 4 Punkte.
Bei bestimmten Listen oder Qualifikationen müssen je Qualifikation 4 fachbezogene Punkte erworben werden; diese werden auf die Grundpflicht angerechnet.
Mindestens 8 Fortbildungspunkte pro Kalenderjahr. Bei gesetzlichen Listen und besonderen Qualifikationen müssen davon mindestens 4 Punkte je Qualifikation fachbezogen sein.
16 Fortbildungspunkte innerhalb eines Zweijahreszeitraums; 1 Punkt entspricht 45 Minuten. Die Ordnung verlangt nicht zwingend 8 Punkte in jedem einzelnen Jahr.
Mindestens 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Kalenderjahr. Die Pflicht betrifft Beratende Ingenieure, bestimmte Listengeführte sowie von der Kammer öffentlich bestellte Sachverständige.
16 Fortbildungspunkte innerhalb eines Zweijahreszeitraums; der Zeitraum beginnt jeweils am 1. Januar eines ungeraden Jahres. 1 Punkt entspricht 45 Minuten.
Seit 1. Januar 2026 mindestens 8 Fortbildungsstunden pro Kalenderjahr; 1 Stunde entspricht 45 Minuten.