Nach dem Studium darfst du dich grundsätzlich „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ nennen. Für bestimmte berufliche Tätigkeiten reichen Studienabschluss und Berufserfahrung allein aber nicht immer aus.
Besonders wichtig sind zwei Eintragungen:
Die folgenden Angaben geben dir einen ersten Überblick. Da die Regelungen landesrechtlich unterschiedlich sind und sich ändern können, solltest du die Details immer bei der zuständigen Ingenieurkammer prüfen.
Beratende:r Ingenieur:in ist eine geschützte Berufsbezeichnung und nicht nur eine allgemeine Tätigkeitsbeschreibung. Die Voraussetzungen dafür sind landesrechtlich geregelt und unterscheiden sich je nach Bundesland. In der Regel ist dafür eine Eintragung bei der zuständigen Ingenieurkammer erforderlich. Welche Form der Mitgliedschaft oder Listenführung notwendig ist, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab.
Sie ist notwendig, um bestimmte Bauanträge und Bauvorlagen eigenverantwortlich bei der zuständigen Behörde einreichen zu dürfen. Damit ist sie eine wichtige Voraussetzung für mehr fachliche Selbstständigkeit in der Praxis.
In Baden-Württemberg hängt die erforderliche Berufserfahrung vom Studienabschluss ab:
Für die Bauvorlageberechtigung werden in der Regel mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Gebiet der Gebäudeplanung verlangt.
Zusätzlich müssen selbstständig erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 1 bis 4 nachgewiesen werden. Die Nachweise müssen sich auf mindestens drei Objekte beziehen.
Typische Anforderungen an diese Objekte sind unter anderem:
Zusätzlich können weitere Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel:
Für die Eintragung als Beratende Ingenieur sind in Bayern in der Regel mindestens 3 Jahre Berufserfahrung erforderlich. Ein Masterabschluss kann dabei mit 1 Jahr angerechnet werden.
Für die Bauvorlageberechtigung werden in der Regel vorausgesetzt:
Für die Eintragung als Beratende Ingenieur sind in Berlin in der Regel erforderlich:
Für die Bauvorlageberechtigung wird in der Regel eine mindestens 2-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Gebäudeplanung verlangt.
In Brandenburg sind in der Regel mindestens 2 Jahre Berufserfahrung erforderlich.
Für die Eintragung als Beratende Ingenieur sind in Bremen in der Regel mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur erforderlich.
Für die Bauvorlageberechtigung wird in der Regel eine mindestens 2-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung verlangt.
In Hamburg sind für die Eintragung als Beratende Ingenieur in der Regel mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur erforderlich.
In Hessen richtet sich die erforderliche Berufspraxis nach der Regelstudienzeit:
In bestimmten Fällen kann ein Nachweis über die Bauvorlageberechtigung auch befristet oder auf ein konkretes Bauvorhaben beschränkt sein.
Für die Eintragung als Beratende Ingenieur sind in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur erforderlich.
Für die Bauvorlageberechtigung wird in der Regel eine mindestens 2-jährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Objektplanung verlangt.
In Niedersachsen sind in der Regel erforderlich:
Für die Eintragung als Beratende Ingenieur ist in Nordrhein-Westfalen in der Regel mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als Ingenieur erforderlich.
Für die Bauvorlageberechtigung sind in Nordrhein-Westfalen in der Regel mindestens 2 Jahre praktische Tätigkeit in der Planung und Überwachung der Ausführung von mindestens drei Gebäuden erforderlich.
Für die Planung müssen in der Regel drei Planungen aus den Leistungsphasen 1 bis 5 nach § 34 HOAI nachgewiesen werden. Diese müssen unter der Leitung bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser entstanden sein.
Für die Überwachung ist die Leistungsphase 8 relevant. Hierfür ist in der Regel eine Bescheinigung des Auftraggebers oder Arbeitgebers erforderlich.
In Rheinland-Pfalz sind für die Eintragung als Beratende Ingenieur in der Regel mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur erforderlich.
Im Saarland sind für die Eintragung als Beratende Ingenieur in der Regel mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur erforderlich.
Für die Bauvorlageberechtigung werden in der Regel verlangt:
In Sachsen sind für die Eintragung als Beratende Ingenieur in der Regel mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur erforderlich.
Wichtig: Ein zählt duales Studium hierfür nicht.
In Sachsen-Anhalt sind für die Eintragung als Beratende Ingenieur in der Regel erforderlich:
In Schleswig-Holstein sind für die Eintragung als Beratende Ingenieur in der Regel mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur erforderlich.
In Thüringen sind für die Eintragung als Beratende Ingenieur in der Regel mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur innerhalb der letzten 3 Jahre erforderlich.
Wenn du später eigenverantwortlich planen, Bauanträge einreichen oder selbstständig arbeiten möchtest, solltest du dich früh mit den Anforderungen deines Bundeslands beschäftigen.
Besonders wichtig sind diese Fragen:
Gerade bei der Wahl deines ersten Jobs kann dieses Wissen hilfreich sein. Wenn du weißt, welche Erfahrungen später anerkannt werden können, kannst du deine Berufspraxis gezielter aufbauen.
Die neun Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – kurz: HOAI – strukturieren den Ablauf eines Bauprojekts von der ersten Klärung der Aufgabenstellung bis zur Betreuung nach der Fertigstellung. Sie zeigen, welche planerischen und organisatorischen Aufgaben Architekt:innen im Verlauf eines Projekts übernehmen. Für Berufseinsteiger:innen sind sie auch deshalb wichtig, weil sie einen guten Überblick darüber geben, welche Tätigkeitsbereiche zur praktischen Berufserfahrung gehören und in welchen Phasen man im Büro tatsächlich Einblicke sammelt.
Achte in den ersten zwei Berufsjahren darauf, alle 9 Leistungsphasen kennenzulernen und deine Tätigkeit dokumentieren zu lassen!
Der BDB vereint viele selbstständige und planende Ingenieur:innen sowie kleine und mittlere Planungsbüros. Gerade deshalb bringt der Verband viel Praxiserfahrung zu Themen mit, die für dich im Berufsalltag besonders wichtig werden können: eigenverantwortliche Tätigkeit, Haftung, Kammerstrukturen, Bauvorlageberechtigung und der Weg in die Selbstständigkeit.
Für Berufseinsteiger:innen ist diese Perspektive besonders hilfreich, weil viele dieser Fragen im Studium oft nur am Rand vorkommen. Später können sie aber entscheidend dafür sein, welche Verantwortung du übernehmen darfst, welche Eintragungen für dich relevant werden und wie du deinen beruflichen Weg planst.
Für dich bedeutet das: