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Honorar- und Vertragsrecht für Architekten und Ingenieure – mit und ohne HOAI
26. Februar 2026 Uhrzeit : 09:00 Uhr – 12:15 Uhr, 09:00 Uhr – 10:30 Uhr Seminar 10:30 Uhr – 10.45 Uhr Pause 10:45 Uhr – 12:15 Uhr Seminar
Worum geht es? Seit der HOAI 2021 gilt der Grundsatz, dass die Honorare für Architekten und Ingenieure frei verhandelbar sind. Voraussetzung ist jedoch, dass zum einen ein Architekten- oder Ingenieurvertrag wirksam zustande gekommen ist und dass eine Honorarvereinbarung in der richtigen Form – schriftlich oder in Textform – getroffen wurde. Welche Möglichkeiten bestehen und welche Voraussetzungen beachtet werden müssen, um ein angemessenes Honorar zu erhalten und notfalls durchzusetzen, ist Gegenstand dieses Praktikerseminars.
Inhalt des Seminars: (1) Rechtssicherer Abschluss des Architekten- und Ingenieurvertrages (2) Vereinbarung der zu erbringenden Leistungen des Architekten/Ingenieurs (3) Wirksame Honorarvereinbarung (4) Honorar für zusätzliche und wiederholte Leistungen (5) Pauschal- und Zeithonorar (6) Prüfbare Abrechnung (7) Sicherung des Honoraranspruchs, Verjährung des Honoraranspruchs
Referenten: Prof. Dr. Peter Fischer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Oldenburg Dipl.-Ing. (FH) Andreas Fligg, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehrbeauftragter an der Jade-Hochschule Oldenburg
Preise: BDB-Mitglieder: 90,00 EUR Mitarbeiter BDB-Büro: 135,00 EUR Gäste: 180,00 EUR
Die Seminarunterlagen der Referenten werden vor der Veranstaltung digital an die Seminarteilnehmenden verteilt.
Bei der AKNW und IK Bau NRW mit 4 UE als Fortbildung beantragt.
Hier können Sie sich für den 26.02.2026, 09:00 – 12:15 anmelden.
Datum: 26. Februar 2026
Zeit: 09:00 - 12:15
Region:
Veranstaltungsart:
BDB Landesverband NRW