Der Internetdienstleister Cloudflare hat neue Einstellungen für KI-Crawler freigeschaltet. Websitebetreiber (also auch Planungsbüros) können nun getrennt festlegen, ob ihre Inhalte von Suchmaschinen erfasst, für das Training von KI-Modellen verwendet oder von KI-Agenten aufgerufen werden dürfen. Die Funktion „Disallow AI Training“ soll es ermöglichen, Inhalte weiterhin in klassischen Suchergebnissen auffindbar zu halten und zugleich der Nutzung für KI-Training zu widersprechen.
Nutzen für Planerinnen und Planer: Planungsbüros mit eigener Website können genauer steuern, wie Projektberichte, Fachbeiträge und andere eigene Inhalte von Suchmaschinen und KI-Anbietern genutzt werden. Die Einstellungen betreffen vor allem Büroleitung, Kommunikation und die beauftragte Webagentur.
Wichtige Info: Die Funktionen gelten nur für Websites, die Cloudflare verwenden. Eine pauschale Blockierung kann auch die klassische Auffindbarkeit beeinträchtigen. Bestehende Einstellungen werden teilweise automatisch übertragen und sollten deshalb geprüft werden. Der technische Zugriff eines Crawlers bedeutet zudem nicht automatisch, dass eine Seite in einer KI-Antwort erscheint oder zitiert wird.
Quelle: Cloudflare: Search and AI training controls (englisch)
OpenAI berichtet über eine verdeckte Einflussoperation, bei der KI-generierte Social-Media-Beiträge eine vermeintliche Expertenorganisation bewarben. Deren Website enthielt kopierte und teilweise falsch zugeordnete wissenschaftliche Texte. Die KI erzeugte nach Angaben von OpenAI vor allem Werbebeiträge; die vermeintlichen Fachartikel selbst stammten überwiegend aus anderen Quellen.
Nutzen für Planerinnen und Planer: Vor der Übernahme von Studien, Zahlen oder Zitaten unbekannter Organisationen sollten Impressum, Autor:innen, Originalpublikation und frühere Webspuren geprüft werden. Ein professioneller Auftritt und echte Literaturverweise reichen als Vertrauensbeleg nicht aus.
Wichtige Info: Die Zuordnung und Untersuchung stammen vom Plattformbetreiber OpenAI, nicht von einer unabhängigen Behörde. Die unmittelbare Reichweite der Kampagne war laut OpenAI begrenzt. Auffällige Sprache kann einen Prüfhinweis liefern, ist aber kein Beweis für KI-Nutzung oder Manipulation.
Quelle: OpenAI: Disrupting a new covert influence campaign from Russia (englisch)
Viele Planungsbüros nutzen KI bereits punktuell, aber noch ohne gemeinsame Regeln. Ein begrenzter Praxistest hilft, ein KI-Werkzeug zunächst für eine klar definierte Aufgabe, mit festgelegten Daten und menschlicher Kontrolle zu erproben Entscheidend sind nicht möglichst viele Werkzeuge, sondern ein klarer Zweck, zulässige Daten, fachliche Kontrolle und eindeutig geregelte Verantwortung.
Der Check:
Wichtige Info: Offene Fragen sollten vor dem Einsatz mit realen Projekt- oder Bürodaten geklärt werden. Besondere Aufmerksamkeit erfordern die Freigabe des Systems, der Schutz vertraulicher Daten, die fachliche Prüfung der Ergebnisse und eine eindeutig benannte Verantwortung.
Quellen: AI Firm Toolkit des American Institute of Architects (englisch), ergänzt um Hinweise des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und den KI-Fragenkatalog der Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung enthält Transparenzpflichten für synthetische Inhalte und Deepfakes. Bei KI-generierten oder manipulierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse greift eine Ausnahme, wenn eine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung trägt.
Nutzen für Planerinnen und Planer: Bei jedem KI-unterstützten Inhalt intern Werkzeug, geprüfte Elemente und verantwortliche Endredaktion festhalten. Täuschend echte Bilder, Stimmen oder Videos sollten klar gekennzeichnet werden.
Wichtige Info: Die Ausnahme für redaktionell kontrollierte Texte ist kein allgemeiner Freibrief. Die Anwendung auf ein konkretes Format sollte bei Zweifeln rechtlich geprüft werden.
Quelle: EU-KI-Verordnung, Artikel 50
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Bei KI-generierten oder manipulierten Bildern können daneben weitere Rechte betroffen sein: Für die Veröffentlichung erkennbarer realer Personen ist grundsätzlich deren Einwilligung erforderlich. Werden geschützte Fotos, Entwürfe oder andere Werke als Vorlage genutzt oder erkennbar bearbeitet, müssen auch die notwendigen Nutzungsrechte geklärt werden.
Nutzen für Planerinnen und Planer: Vor der Veröffentlichung von Projekt- oder Wettbewerbsvisualisierungen vier Fragen prüfen: Ist der KI-Einsatz ausreichend kenntlich? Sind reale Personen erkennbar? Sind die Rechte an Ausgangs- und Referenzmaterial geklärt? Wer übernimmt die fachliche und redaktionelle Freigabe?
Wichtige Info: Kennzeichnungspflichten, Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht sind getrennt zu betrachten. Welche Vorgaben konkret gelten, hängt von Inhalt, Entstehung und Verwendung der Visualisierung ab.
Quellen: EU-Kommission zu den Transparenzpflichten; §§ 22 und 23 Kunsturhebergesetz; §§ 23 und 31 Urheberrechtsgesetz
KI-Systeme für Bewerberauswahl, Personalentscheidungen sowie Leistungs- oder Verhaltensbewertung können nach der EU-KI-Verordnung als Hochrisiko-Systeme gelten. Nicht jede Assistenzfunktion ist automatisch hochriskant: Entscheidend sind Zweck und tatsächliche Verwendung – nicht die Produktbezeichnung.
Nutzen für Planerinnen und Planer: Vor der Beschaffung fragen: Werden Personen bewertet oder gerankt? Welche Daten fließen ein? Gibt es menschliche Kontrolle, Protokollierung und eine nachvollziehbare Einordnung des Anbieters?
Wichtige Info: Bei Personalentscheidungen frühzeitig Datenschutz und arbeitsrechtliche Zuständigkeiten einbeziehen.
Quelle: EU-KI-Verordnung, Anhang III
Mit Inkrafttreten des deutschen KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes übernimmt die Bundesnetzagentur zentrale Aufgaben bei der Umsetzung der EU-KI-Verordnung. Dazu gehören Anlauf- und Beschwerdestelle, Marktüberwachung, ein Service Desk und KI-Reallabore. Die Angebote richten sich ausdrücklich auch an kleine und mittlere Unternehmen.
Nutzen für Planerinnen und Planer: Planungsbüros erhalten damit eine zentrale Adresse für erste Orientierung. Sinnvoll ist jetzt ein einfaches KI-Inventar: Welche Werkzeuge werden wofür eingesetzt, mit welchen Daten und wer prüft die Ergebnisse?
Quelle: Bundesnetzagentur
Der Europäische Datenschutzausschuss hat vorläufige Leitlinien zum Web-Scraping für die Entwicklung generativer KI veröffentlicht. Werden personenbezogene Daten automatisiert gesammelt und verarbeitet, gilt die DSGVO. Der Ausschuss nennt unter anderem Zweckbindung, Datenminimierung, verlässliche Quellen, Zeitstempel und Validierung. Die Konsultation läuft bis 30. Oktober 2026.
Nutzen für Planerinnen und Planer: Relevant ist dies vor allem für Organisationen, die Webdaten selbst für KI-Training oder Fine-Tuning sammeln, sammeln lassen oder entsprechende Datensätze beziehen.
Wichtige Info: Die Leitlinien betreffen nicht pauschal jedes normale Medien- oder Themenmonitoring. Auch dort bleibt die DSGVO aber maßgeblich, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Quelle: EDPB/EDSA