Der Satzungszweck wird insbesondere durch veranstaltete Vorträge, Seminare und Workshops verwirklicht. Die Förderung kann auch erfolgen durch die Gewährung von Stipendien an Studenten der Universitätsfachbereiche des Bauwesens.
Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.