Das Bundeskabinett hat am 27.11. Entwürfe für das sogenannte Vergabetransformationspaket beschlossen. Darin enthalten: Die vorgesehene Aufweichung des Gebots für die mittelstandsgerechte Losvergabe.
Der BDB hatte im Vorfeld kritisch Stellung zu diesem Vorhaben genommen. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat nun eine Petition gestartet, um Unterschriften gegen die Umsetzung der geplanten Gesetzesänderung einzusammeln. Hier können Sie die Petition unterstützen.
Öffentliche Aufträge sind nicht nur für die Bau-, sondern vor allem auch für die Planungsbranche, sowohl im Hochbau als auch im Tiefbau, von zentraler Bedeutung und ein erheblicher Wirtschaftsfaktor.
Ingenieurbüros im Tiefbau sind teilweise zu 100 % von öffentlichen Aufträgen abhängig. Die Entbürokratisierung des Verfahrens, eine beschleunigte, mittelstandsfreundliche, effektive, wettbewerbsorientierte und nachvollziehbare öffentliche Auftragsvergabe sind daher von zentraler Bedeutung. Ohne diese Voraussetzungen hat die vor allem klein und mittelständisch strukturierte Planungsbranche in Deutschland kaum Chancen, sich im Wettbewerb durchzusetzen.
Wird davon Abstand genommen oder der Grundsatz der Mittelstandsfreundlichkeit verwässert, beschränkt der Gesetzgeber selbst den Wettbewerb und die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung, weil am Ende nur noch einige große Büros anbieten und dann auch die Preise diktieren können. Die kleinteilige und losweise Vergabe ist daher essenzieller Bestandteil eines marktwirtschaftlichen, auf einem fairen Wettbewerb beruhenden Vergabeverfahrens.
Für die Planungsbranche hatte die 2023 erfolgte Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV erhebliche Auswirkungen. Sie hatte zur Folge, dass derzeit fast alle noch wirtschaftlichen Planungsaufträge im Oberschwellenbereich, d.h. EU-weit ausgeschrieben werden, was zu erheblichen Hindernissen bei der Bewerbung für kleinere Büros und einem deutlich größeren bürokratischen Aufwand geführt hat.
Das eine Problem sind insofern die niedrigen EU-Schwellenwerte für die Ausschreibung von Planungsleistungen. Zur Entschärfung des Problems würde die Zusammenrechnung der Werte für die Bau- und Planungsleistung beitragen. Dies hätte zur Folge, dass wesentlich höhere Schwellenwerte zur Anwendung kommen könnten. Entscheidend ist dann jedoch, dass Bau- und Planungsaufträge losweise ausgeschrieben und vergeben werden, damit die richtigen Akteure (also Bauunternehmen einerseits und Planungsbüros andererseits) jeweils anbieten können. Anderenfalls droht die Planungsbranche zu einem Anhängsel der Bauausführung zu verkommen, mit all den negativen Folgen für die Baukultur, die Bauqualität, die Wirtschaftlichkeit und die mittelständische Struktur der Branche in Deutschland insgesamt.
Durch die in § 97 Abs. 4 vorgesehene Erleichterung, dass Gesamtvergaben statt Einzelvergaben künftig bereits dann möglich sind, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen, bedroht die klein und mittelständisch strukturierte Planungsbranche. Sollte diese Regelung auf Planungs- und auf Bauaufträge Anwendung finden, wird dies zu gravierenden Verwerfungen führen.