Berlin, 04.07.2023 Der von der Ampelkoalition überarbeitete Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beinhaltet aus Sicht des BDB einige positive Aspekte. Es wurde jedoch gleich in mehrfacher Hinsicht verpasst, sich in Zeiten des Klimawandels und weiterer Krisen ehrlich mit den Herausforderungen des Umbaus des Gebäudesektors auseinanderzusetzen.
Der BDB hebt zunächst positiv hervor, dass im finalen Entwurf des GEG zumindest ansatzweise eine Abkehr von der rein energetischen Betrachtung eines Gebäudes hin zur Betrachtung seiner CO2-Gesamtemissionen zu erkennen ist. Nur so ist eine ehrliche Bilanzierung des CO2-Fußabdruckes eines Gebäudes möglich.
Der BDB begrüßt außerdem die Einbindung der energetischen Betrachtung ganzer Quartiere, die größere Technologieoffenheit sowie die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung.
Allerdings fehlt es hier an einer realistischen Einschätzung der möglichen Versorgung mit alternativen Energieträgern wie Wasserstoff. Es gibt keine Antworten auf die Frage, wo der nachhaltige Strom zur Beheizung des Gebäudebestandes herkommen soll. Trotzdem suggeriert das Gesetz den Wechsel zur Verstromung der Gebäudeheizung als einen reinen Wechsel der Anlagentechnik. Glaubwürdiger wäre es, die nötigen enormen Anpassungen des Gebäudebestandes für eine CO2-freie Gebäudeheizung nicht zu verschweigen.
Um die dafür nötige ganzheitliche Betrachtung von Gebäuden und deren Anlagentechnik überhaupt zu ermöglichen, braucht es das Know-How von Architekt:innen und Ingenieur:innen. Diese entscheidenden Berufsgruppen werden jedoch im Gesetz zu wenig hervorgehoben.
Der BDB stellt zudem die soziale Verträglichkeit des GEG infrage. Zwar ist sie durch die Senkung der Kappungsgrenze zumindest für Mieter:innen leicht verbessert worden. Allerdings fehlt es gleichzeitig an einer gerade für Hausbesitzer:innen und Eigentümer:innen notwendigen flankierenden Förderkulisse. Das Gesetz liefert hier keine Antworten und somit auch keine Verlässlichkeit zur gesicherten Gegenfinanzierung und Sozialverträglichkeit.
Schließlich kritisiert der BDB, der sich mit Stellungnahmen mehrfach in den Gesetzgebungsprozess eingebracht hatte, die extrem kurzen Anhörungsfristen. Angesichts der Tragweite des Gesetzes stellen sie eine Zumutung für alle engagierten Beteiligten dar und verhindern eine ehrliche Auseinandersetzung mit der Materie. Eilgesetze ohne einen ernstgemeinten Beteiligungsprozess können aus BDB-Sicht keine nachhaltigen Lösungen liefern.
BDB-Präsident Christoph Schild sieht in der Novelle des GEG eine verpasste Chance:
„Das Gesetz setzt auf reine Bürokratie und Ordnungspolitik und verpasst damit die Chance einer markttechnischen Steuerung über einen wirksamem Emissionshandel, beispielsweise mit einer Klimageldrückführung an die Bürger.“
Christoph Schild fordert weiter:
„Im Hinblick auf die Klimaziele wird es Zeit den Bürgern einzugestehen, was wirklich realistisch machbar ist. Dies gerade deswegen, weil die Menschen diese Realität mindestens schon erahnen und ein Recht auf Ehrlichkeit haben. Alles andere schadet der Demokratie genauso wie Gesetze ohne ausreichende Diskussion und Beteiligung.“