Seit der letzten HOAI-Novelle 2013 sind zehn Jahre vergangen. Die HOAI 2021 stellte im Wesentlichen nur eine Anpassung an das Urteil des EuGH vom 4.7.2019 dar, mit dem die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze abgeschafft wurde. Eine zeitgemäße Honorarordnung muss Themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit berücksichtigen und vor allen die angemessene Vergütung der Planungsleistung sicherstellen. Daher ist eine inhaltliche Überarbeitung der Vorschriften notwendig, gleichwohl keine Selbstverständlichkeit. Dank des Einsatzes des BDB und der anderen Planer:innenverbände- und organisationen, ist es bekanntlich gelungen, dass der Auftrag zur Novellierung der HOAI im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde.
Bei dem anstehenden Diskussionsprozess mit den zuständigen Bundesministerien, den Bundesländern, den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Akteur:innen ist es von zentraler Bedeutung, dass der Berufsstand geschlossen auftritt. Etwa 200 Vertreter:innen aller Planer:innenorganisationen, darunter stark auch der BDB vertreten, haben seit Juni 2021 Vorschlägen für eine novellierte HOAI erarbeitet.
Bei der Überarbeitung der Grundleistungen in allen Leistungsbildern wurde insbesondere versucht, durch kompaktere Formulierungen den Teilleistungsbewertungen und damit einhergehenden Honorarstreitigkeiten entgegenzuwirken. Eine Harmonisierung erfolgte zwischen den Leistungsbildern der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung sowie zwischen den Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. In der Leistungsphase 5 wurde zur besseren Nachvollziehbarkeit und Transparenz eine neue Grundleistung zur Kostenfortschreibung eingeführt. Hier werden die zuständigen Bundesministerien darauf hingewiesen, dass dieser Mehraufwand auch eine entsprechende Honorarbewertung erfordert. Auch im Bereich der Flächenplanung erfolgte eine Harmonisierung.
Vorgeschlagen wird ein neues Leistungsbild „Städtebaulicher Entwurf“. Die Aufnahme eines eigenen Leistungsbildes für das „Planen und Bauen im Bestand“ und die sogenannte „Leistungsphase 0“, für die sich der BDB und andere Verbände stark gemacht haben um insbesondere Themen wir Nachhaltigkeit und Klimaschutz beim Planen frühzeitig zu adressieren, fand bislang leider keine Mehrheit in den Facharbeitsgruppen. Immerhin aber soll zur Verdeutlichung und Beschreibung gesellschaftlich relevanter Bauherrenaufgaben in den Allgemeinen Vorschriften eine Regelung aufgenommen werden, wonach Leistungen zur Ermittlung der projektspezifischen Zielvorstellungen, der Vorgaben und Bedingungen als Besondere Leistungen vereinbart werden können.
Die Allgemeinen Vorschriften wurden überarbeitet. Folgende wesentliche Vorschläge werden unterbreitet:
Da die Flächenplanungen Grundstücksflächen als Abrechnungsgrundlage haben, erhöhen sich diese Honorare nicht mit den Baupreissteigerungen. Daher wird eine Regelung vorgeschlagen, wonach die Werte bei den Flächenplanungen jährlich entsprechend dem veröffentlichten Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes angepasst werden.
Für die Kostenermittlung wird ein zweistufiges Modell vorgeschlagen, weil eine angepasste/fortgeschriebene Kostenberechnung die Kostensicherheit für Auftraggeber:innen am besten gewährleisten kann. Der Vorschlag der Planer:innen-Organisationen lautet daher:
Vorgeschlagen wird auch ein neues Modell zur Honorarwertermittlung. Der Honorarwert ergibt sich aus objektiven Bewertungsmerkmalen, die durch leistungsbildspezifische Bewertungskriterien differenziert werden. Die Bewertung erfolgt wie bisher von sehr geringen Anforderungen in fünf Stufen bis zu sehr hohen Anforderungen.
Neben den bereits bestehenden Bewertungsmerkmalen werden drei neue Bewertungsmerkmale vorgeschlagen:
Die Bewertungsmerkmale enthalten Bewertungskriterien zur Berücksichtigung von den besonderen Anforderungen durch das Bauen im Bestand. Dadurch ist es nicht mehr erforderlich, gesondert über einen Umbauzuschlag zu verhandeln, es bleibt aber bei der gesonderten Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz. Ebenfalls beibehalten werden sollen die Objektlisten als Grundlage für eine erste Einordnung in die jeweilige Anforderungsstufe.
Angesichts der Erfahrungen aus der Novelle zur HOAI 2013 ist davon auszugehen, dass sich der Novellierungsprozess bis Ende der Legislaturperiode 2025 hinziehen wird. Um das Verfahren zu erleichtern und beschleunigen, haben die Planer:innen-Organisationen frühzeitig ihre umfangreichen Vorschläge bei den Ministerien eingereicht. Am 23.06.2022 lud das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen zu einem ersten „Runden Tisch“ zur neuen HOAI ein, an dem auch der BDB teilnahm.
Die nächsten Schritte bis zur neuen HOAI sehen voraussichtlich wie folgt aus:
Diese kommenden Schritte werden durch die Planer:innen, den BDB sowie den anderen Planer:innen-Verbänden und ihre engagierten ehrenamtlichen Gremien und Arbeitsgruppen begleitet. Wir berichten weiter.