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Web-Seminar: Bestandsschutz im öffentlichen Baurecht – Bedeutung, Grundlagen und Probleme unter besonderer Berücksichtigung der BauO-Novelle 2026
Termine: 1. Teil: 20.10.2026 von 09:00 – 12:15 Uhr – Web-Seminar 09:00 Uhr – 10:30 Uhr – 1. Seminarteil 10:30 Uhr – 10:45 Uhr Pause 10:45 Uhr – 12:15 Uhr – 2. Seminarteil
2. Teil: 21.10.2026 von 09:00 – 12:15 Uhr 09:00 Uhr – 10:30 Uhr – 1. Seminarteil 10:30 Uhr – 10:45 Uhr Pause 10:45 Uhr – 12:15 Uhr – 2. Seminarteil
Seminarinhalt:
Das Thema „Bestandsschutz“ im öffentlichen Baurecht beschäftigt die am Bau Beteiligten, Gerichte, Anwältinnen und Anwälte und den Gesetzgeber gleichermaßen.
Besondere aktuelle Bedeutung erlangt das Thema zudem wegen der zum 01.09.2026 in Kraft getretenen Novelle der BauO NRW (Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018), die einige Neuerungen im Kontext „Bestandsschutz“ mit sich bringt und insgesamt die Frage der Auswirkungen auf die Praxis aufwirft. Diese Auswirkungen werden im Rahmen des Seminars beleuchtet.
Der Bestandsschutz hat – auch unabhängig von der BauO-Novelle – verfassungsrechtliche Wurzeln und damit eine herausragende Bedeutung im öffentlichen Baurecht. Er wirkt als Abwehrrecht gegen bauordnungsrechtliche Verfügungen, insbesondere gegen Nutzungsuntersagungen und Beseitigungsanordnungen. Zugleich ist er Tatbestandsmerkmal für Genehmigungsansprüche, da das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht seine Existenz teilweise für weiterreichende Ansprüche voraussetzen. Der Begriff wird in der Praxis dabei häufig falsch verstanden. Fehlvorstellungen über seine Voraussetzungen und seine Reichweite bestehen nicht nur bei Bauherren und Entwurfsverfassern, sondern auch in den Bauämtern. Vielen Beteiligten ist dabei insbesondere unklar, unter welchen Voraussetzungen der Bestandsschutz entfällt. Besondere Relevanz hat in diesem Zusammenhang der Brandschutz. Im Rahmen des Seminars gehen die Referentin und der Referent u.a. auch auf die Frage ein, ob und in welchem Umfang die Novelle der BauO NRW Auswirkungen auf den Bestandsschutz hat. Referentin und Referent veranschaulichen die Thematik anhand von Beispielen aus der anwaltlichen Praxis sowie anhand repräsentativer Entscheidungen der Rechtsprechung.
Im Seminar werden unter anderem folgende Themen behandelt: – Die Novelle der BauO NRW vor dem Hintergrund des Themas „Bestandsschutz“ – Verfassungsrechtliche Grundlagen des Bestandsschutzes – Entstehung und Wegfall des Bestandsschutzes – Erscheinungsformen des Bestandsschutzes – Bedeutung des Bestandsschutzes im Rahmen der Eingriffsverwaltung – Das Anpassungsverlangen und seine rechtlichen Voraussetzungen (unter Berücksichtigung der BauO-Novelle) – Bestandsschutz als Tatbestandsvoraussetzung für Genehmigungsansprüche im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht – Bestandsschutz als Tatbestandsmerkmal für Einschränkungen gesetzlicher Pflichten
Referenten: Dr. Timo Dahlmann, Kapellmann Rechtsanwälte, Standort Düsseldorf Dr. Caroline Müllmann, Kapellmann Rechtsanwälte, Standort Düsseldorf
Preis der Veranstaltung: BDB-Mitglieder: 160,00 EUR Mitarbeiter BDB-Büro: 220,00 EUR Gäste: 300,00 EUR
Bei den Architekten- und Ingenieurkammern mit je 8 UE als Fortbildung beantragt.
Die Veranstaltung wird mit der digitalen Plattform TEAMS durchgeführt.
Fragen aller Teilnehmenden können verbal per Mikro und schriftlich per Chat gestellt und beantwortet werden. Der Online-Chat und die gesamte Veranstaltung wird durch den BDB betreut. Die Seminarunterlagen der Referenten werden vor der Veranstaltung digital an die Seminarteilnehmenden verteilt.
Hier können Sie sich anmelden.
Datum: 20. Oktober 2026 - 21. Oktober 2026
Zeit: 09:00 - 12:15
Region:
Veranstaltungsart:
BDB Landesverband NRW