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25. Februar 2026 | Berufspolitik | Bund

BDB zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Es braucht Verlässlichkeit und Tempo

Der BDB fordert beim geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz klare, rechtssichere Regeln, Planungssicherheit und Tempo: Technologieoffenheit nur mit verlässlichen Daten, transparenter Kosteninfo und stabiler BEG-Förderung bis 2029 – sonst bleiben Klimaziele unerreichbar.

Der BDB sieht im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz einen Kurswechsel zum bisherigen GEG. Da der Gebäudesektor seine Klimaziele seit Jahren verfehlt und unklare Wärmeregeln Investitionen bremsen, braucht es klare, dauerhaft rechtssichere Leitplanken. 

Gut ist, dass die Eckpunkte nun vorliegen und dass die Bundesregierung an der Einhaltung der Klimaziele festhalten will. Entscheidend ist die schnelle Umsetzung. Technologieoffenheit muss durch verlässliche Daten, qualifizierte Planung und einen planbaren Förderrahmen (BEG-Finanzierung bis 2029) flankiert werden. Heizungsentscheidungen wirken über Jahrzehnte: Gesamtkosten müssen Folgekosten wie CO₂ -Preise abbilden – dafür braucht es transparente, vergleichbare Verbraucherinformationen. 

Tempo ja – aber planbar. Wer heute eine Heizung auswählt, entscheidet für Jahrzehnte. Das neue Gesetz muss Planungssicherheit schaffen und fossile Folgekosten offenlegen. CO₂-Preis, Förderung und Finanzierung entscheiden, ob und in welche Technik investiert wird.

 BDB-Präsident Christoph Schild

Die Änderungen im Einzelnen

  • Rücknahme der GEG-Novelle 2023 („Heizungsgesetz“): §§ 71–71p sowie § 72 sollen entfallen.
    Wegfall 65%-Vorgabe und Streichung von Betriebsverboten; kein Zwang zum Austausch funktionierender Heizungen.
  • Technologieoffener Katalog (u.a. Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse) sowie Gas/Öl mit „Bio-Treppe“ ab 1.1.2029.
  • Umsetzung EPBD 1:1 bzw. Verlängerung der Umsetzungsfristen gefordert und Stärkung des Quatrieransatzes; keine gebäudeindividuellen Sanierungspflichten für Wohngebäude.
  • Vereinfachte Wärmeplanung (u.a. bei Kommunen > 15.000 EW). Hier greifen diverse Vereinfachungen Datenübermittlung.

Eine erste Einordnung 

Der BDB unterstützt das Ziel, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit zu verbinden, warnt aber vor erneutem Richtungswechsel.

„Überwiegend CO₂ -frei“ und spätere Nachsteuerung reichen nicht, wenn kurzfristig keine Investitions- und Planungssicherheit entsteht. Nötig sind CO₂ -basierte, praxistaugliche Leitplanken und ein stabiler Rechtsrahmen.

Klimaziel 2045: offene Fragen 

Wenn Deutschland ab 2045 kein CO₂ mehr emittieren soll, müssen Gebäude bis dahin CO₂ -neutral beheizt werden. Unklar bleibt:

  • Fossil nach 2044: Wie wird CO2-Neutralität erreicht, wenn keine Pflicht zur Stilllegung fossiler Heizungen nach 2044 vorgesehen ist?
  • Bio-Brennstoffe: Wie realistisch ist die flächendeckende Umstellung fossiler Heizungen auf Bio-Brennstoffe bis 2045 – ohne belastbare Nachweise zu Verfügbarkeit, Infrastruktur und Nachhaltigkeit?

Wärmeplanung, Soziales, Quartiere 

Die Vereinfachung der kommunalen Wärmeplanung begrüßt der BDB ausdrücklich, weil hier ein zentraler Hebel zur Zielerreichung liegt; Voraussetzung ist verlässlicher Datenzugang. Bezahlbarkeit bleibt entscheidend – Mieterschutz ist dafür ein wichtiger Baustein. Der Quartiersansatz ist sinnvoll, darf aber klare Anforderungen und Verantwortung für die Klimaziele nicht ersetzen.

Erwartung an den Gesetzgeber 

Der BDB erwartet ein Gebäudemodernisierungsgesetz, das Planungssicherheit, belastbare Datengrundlagen und verlässlich finanzierte Förderung zusammenführt – und damit praxistaugliche Klimaschutzmaßnahmen im Bestand ermöglicht. Es braucht Tempo!

 

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