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10. Juli 2026 | Pressemitteilung | Bund

Gebäudemodernisierungs-Gesetz: Planungssicherheit ist gut – jetzt kommt es auf die Umsetzung an!

BDB fordert eine regelmäßige Überprüfung der Wirkung des Gesetzes, praxistaugliche Verfahren, ausreichend qualifizierte Fachleute in Planung und Nachweisführung sowie eine verlässliche Förderkulisse.
Foto: iStock, Andrii Yalanskyi

Nach der Zustimmung im Bundesrat kann das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft treten. Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. begrüßt, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, Planende und ausführende Unternehmen nun wieder mehr Klarheit über die künftigen Rahmenbedingungen im Gebäudebereich erhalten. Gerade angesichts der anhaltenden Krise im Wohnungsbau, steigender Baukosten und zurückgehaltener Investitionen ist Planungssicherheit ein wichtiges Signal.

Positiv bewertet der BDB die stärkere Technologieoffenheit, die formale Umsetzung zentraler Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie sowie den Einstieg in Nachweise zu Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen. Diese Schritte können helfen, Klimaschutz, Bezahlbarkeit und Baupraxis besser zusammenzubringen.

„Das Gebäudemodernisierungsgesetz kann ein Beitrag dazu sein, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen und Investitionen im Bestand wieder anzureizen. Entscheidend ist, dass Wahlfreiheit nicht mit Beliebigkeit verwechselt wird. Wer heute über Gebäude, Heizsysteme und Modernisierung entscheidet, braucht ehrliche Informationen über kurz- und langfristige Kosten, Verfügbarkeit und Klimawirkung. Dann können die Bürgerinnen und Bürger auch selbst entscheiden, wie sie heizen wollen“, ordnet BDB-Präsident Christoph Schild die Lage ein.

Kritisch sieht der BDB, dass das Gesetz bei der Lebenszyklusbetrachtung noch nicht konsequent genug ist. Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus müssen zum Leitprinzip einer modernen Gebäude-Klimapolitik werden. Dazu gehören mehr Anreize für Umbau statt Abriss, eine bessere Nutzung des Gebäudebestands und verlässliche Perspektiven für Lebenszyklus-Grenzwerte. Auch die neue Wahlfreiheit im Heizungsbereich muss aus Sicht des BDB ehrlich begleitet werden. Klimafreundliche Brennstoffe werden absehbar nicht ausreichend verfügbar und damit teuer sein. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter dürfen dadurch nicht in Kostenfallen geraten.

Der BDB fordert daher eine regelmäßige Überprüfung der Wirkung des Gesetzes, praxistaugliche Verfahren, ausreichend qualifizierte Fachleute in Planung und Nachweisführung sowie eine verlässliche Förderkulisse. Nur so kann das Gebäudemodernisierungsgesetz zu mehr Klimaschutz, Bezahlbarkeit und Planungssicherheit im Gebäudebereich beitragen.

Presseanfragen

Für Presseanfragen rund um den BDB steht Ihnen in der Bundesgeschäftsstelle Thomas Bussemer, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, zur Verfügung. Sie erreichen ihn per E-Mail an bussemer@baumeister-online.de und telefonisch unter +49 30 841897-18.

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