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15. Dezember 2022 | Berufspolitik | Nordrhein-Westfalen

Zur aktuellen Situation bei der Auftragswertberechnung (VgV)

BAK, BIngK und Kommunale Spitzenverbände haben gemeinsam mit dem BDB und allen weiteren maßgebenden Verbänden der Planenden Berufe eine Resolution verabschiedet, die sich gegen die voreilige Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV richtet.
Foto: Martina Döbler Montage: Friederike Maus

Planungsbüros entlasten, nicht belasten!

Die EU-Kommission hat 2019 gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit europarechtswidriger Auftragswertermittlung bei Planungsleistungen eingeleitet. Es zeichnet sich ab, dass sich Bundesregierung dem Druck der Europäischen Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren zur Abschaffung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV beugen wird. Diese Streichung hätte zu Folge, dass bereits Planungsleistungen aller Fachgebiete für Bauvorhaben mit Baukosten ab ca. 1 Mio. Euro europaweit nach der VgV ausgeschrieben werden müssten.

Der BDB hatte sich vor wenigen Wochen in der Sache bereits mit einem offenen Brief an die EU-Kommission sowie Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gewandt.

In einer gemeinsamen Resolution fordern nun der BDB, die Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, die kommunalen Spitzenverbände sowie alle weiteren maßgebenden Verbände der Planenden Berufe, nicht in vorauseilendem Gehorsam den Argumenten der EU-Kommission zu folgen. Gefordert wird eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof.

Bei Streichung von § 3 VII 2 VgV sind gravierende Folgen zu erwarten. Insbesondere kleinere und mittlere, regional verankerte Planungsbüros wären betroffen. Wir fordern den vollen Einsatz der Regierung für den Erhalt der heterogenen Bürolandschaft!

Dipl.-Ing. Jörg Friemel, Landesvorsitzender BDB.NRW

Resolution zum Download

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