Vom 26. März bis 30. April 2026 finden die Wahlen zur Bayerischen Architektenkammer statt. Jedes Mitglied des BDB Bayern hat vier Stimmen, die direkt einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten gegeben werden können – Listenwahlen sind nicht möglich.
Unter dem Motto „ZUKUNFT. WIRD. GEBAUT.“ tritt der BDB Bayern bei der BYAK-Kammerwahl 2026 an.
Warum diese Wahl wichtig ist
Diese Wahl entscheidet nicht nur über Sitze in einem Gremium. Sie bestimmt, wie unser Berufsstand in den kommenden Jahren aufgestellt ist:
Die Herausforderungen sind klar. Jetzt braucht es Menschen, die Verantwortung übernehmen.
Wofür der BDB steht
Wir wollen eine Kammer, die gestaltet statt verwaltet. Eine Berufsvertretung mit Haltung, Praxisnähe und Zukunftsorientierung.
1. Netzwerke stärken
Wir setzen auf Austausch über Disziplinen und Generationen hinweg. Vielfalt ist unsere Stärke – gemeinsam erreichen wir mehr.
2. Digitalisierung aktiv gestalten
KI, BIM, Robotik oder digitale Bauakte: Der Wandel ist da. Wir stehen für qualifizierte Fortbildung und eine Kammer, die Innovation ermöglicht statt bremst.
3. Nachhaltig bauen
Mit dem Klimabauplan des BDB haben wir einen praxisnahen Werkzeugkasten für klimagerechtes Planen und Bauen entwickelt. Nachhaltigkeit braucht klare Rahmenbedingungen und mutige Umsetzung.
4. Verfahren vereinfachen
Überkomplexe Vorschriften bremsen dringend notwendige Bauprojekte. Wir fordern effizientere Prozesse und mehr Handlungsspielraum für Planerinnen und Planer.
5. Nachwuchs fördern
Die Zukunft unseres Berufsstands liegt im Nachwuchs. Junge Stimmen brauchen mehr Sichtbarkeit und echte Mitgestaltungsmöglichkeiten.
6. Jetzt mitgestalten
Bitte unterstützen Sie unsere ehrenamtliche Arbeit bei der Kammerwahl 2026 mit einer Ihrer Stimmen:
Wahl per „Kleinem Hybrid“
Beim „Kleinen Hybrid“ wird die Wähler:in postalisch angeschrieben und erhält ihren persönlichen Onlinezugang zu einem digitalen Wahlbüro. Möchte der Wähler seine Stimmen nicht digital abgeben, kann er die Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen. Er erhält sodann das Stimmzettelgeheft per Post zugestellt und wählt die Delegierten wie gewohnt per Briefwahl. Sichergestellt ist dabei selbstverständlich, dass man seine Stimmen nur einmal abgeben kann. (Quelle: Bayerische Architektenkammer)