Das Gebäudeenergiegesetz, oft stark verkürzend “Heizungsgesetz” genannt, kann endlich kommen! Am 29. September passierte das von der Ampelkoalition mehrfach überarbeitete und angepasste Gesetz den Bundesrat. Es kann damit im Wesentlichen am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten.
Das neue GEG hat unter anderem zum Ziel, die energetische Versorgung von Gebäuden und Wohnquartieren in Deutschland klimafreundlicher und weniger abhängig von fossilen Brennstoffen zu machen. Der BDB hat den gesamten Entstehungsprozess des neuen GEG kritisch begleitet und sich zuletzt nur teilweise zufrieden mit dem finalen Ergebnis gezeigt.
Für seine Mitglieder hat der BDB ein ausführliches Dokument des BMWK zur Verfügung gestellt bekommen. Darin sehr übersichtlich aufgearbeitet enthalten sind u. a.: Die Kerninhalte des GEG und ihre Wirkung, die Ausgangslage und Perspektiven des Gesetzes sowie Regelungen zum Mieterschutz.
Das Dokument ist in der BDB-Mitglieder-App “BDB-Netzwerk” hinterlegt. Melden Sie sich hier dafür an!