Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt die Bearbeitung der Heizungsförderung auf ein neues Expertenportal um. Ab dem 25. September 2026 müssen Energieeffizienz-Expert:innen und Fachunternehmen sämtliche Bestätigungen zum Antrag (BzA) und Bestätigungen nach Durchführung (BnD) für die Heizungsförderung über das neue Portal erstellen.
Die Umstellung betrifft die KfW-Förderprodukte für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen:
Nach Angaben der KfW können Kund:innen weiterhin Bestätigungen verwenden, die in der bisherigen Anwendung bis einschließlich 22. September 2026 vollständig erstellt wurden. Das gilt sowohl für Anträge als auch für die Einreichung von Nachweisen.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei nur zwischengespeicherten BzA oder BnD erforderlich: Diese können zwar in der bisherigen Anwendung noch abgeschlossen werden, anschließend aber nicht mehr für einen Förderantrag oder die Nachweiseinreichung genutzt werden. Die Bestätigung muss im neuen Expertenportal erneut erstellt werden.
Eine in der bisherigen Anwendung vollständig erstellte BzA bleibt dagegen mit dem neuen Portal kompatibel. Die zugehörige BnD kann ab dem 25. September im neuen System erstellt werden.
Für das neue Expertenportal sind keine neuen Zugangsdaten erforderlich. Energieeffizienz-Expert:innen und Fachunternehmen melden sich weiterhin mit ihren bestehenden Zugangsdaten der Deutschen Energie-Agentur (dena) an.
Mit der Umstellung ändern sich jedoch einzelne Datenanforderungen. Bei Wärmepumpen, Biomasseheizungen und solarthermischen Anlagen muss künftig die Anlagennummer aus den Wärmeerzeugerlisten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angegeben werden. Für die bisherige Heizungsanlage verlangt das Portal unter anderem:
Der BDB empfiehlt seinen Mitgliedern, laufende Förderfälle vor dem Portalwechsel zu kontrollieren:
Die vollständigen Übergangsregeln, technischen Hinweise und Antworten auf häufige Fragen stellt die KfW auf ihrer Seite zum neuen Expertenportal für die Heizungsförderung bereit.