Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz unter neuem Namen fortgeführt und in mehreren Stufen grundlegend weiterentwickelt. Für Planungsbüros, Energieberaterinnen und Energieberater ergeben sich zahlreiche neue Anforderungen an die energetische Bewertung und technische Ausstattung von Gebäuden.
Im Neubau entfällt der bisherige 55-Prozent-Faktor. Maßgeblich wird künftig ein neu definiertes Referenzgebäude. Gleichzeitig wird die energetische Bilanzierung auf neue Normen, Flächenbegriffe und Berechnungsverfahren umgestellt. Für bestehende Heizungsanlagen wird die bisherige 65-Prozent-Regel durch eine stufenweise Brennstoffquote, die sogenannte Biotreppe, ersetzt.
Weitere Änderungen betreffen Mindestenergiestandards für bestehende Nichtwohngebäude, erweiterte Pflichten zur Gebäudeautomation sowie neue Vorgaben für Energieausweise. Ab 2028 beziehungsweise 2030 kommen zudem Nullemissionsanforderungen und verpflichtende Lebenszyklus-Treibhausgasberichte für Neubauten hinzu.
Das aufbereitete Informationspapier erläutert die wichtigsten Regelungen, Inkrafttretensstufen und Planungsfolgen und bietet einen kompakten Überblick über die kommenden Anforderungen.