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Da die Anforderungen der einzelnen Bundesländer an die Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden variieren, wird in diesem Seminar der Fokus auf die Anforderungen in Nordrhein-Westfalen gelegt. Ziel ist es, dass Sie anschließend sicher die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Ihr Projekt in Nordrhein-Westfalen identifizieren und in Ihrer Planung umsetzen können. Trotzdem wird an einzelnen Stellen auch über den Tellerrand in andere Bundesländer geschaut, um die zuvor genannten Unterschiede beispielhaft zu verdeutlichen.
Zunächst werden die relevanten Paragraphen der BauO NRW im Hinblick auf die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden vorgestellt. Was Barrierefreiheit für ein öffentlich zugängliches Gebäude grundsätzlich bedeutet, ist in der DIN 18040-1 geregelt, welche jedoch nicht vollumfänglich bauordnungsrechtlich eingeführt ist. Welches Maß an Barrierefreiheit in NRW gefordert wird, geht aus der DIN 18040-1 in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für Nordrhein-Westfalen hervor. Darüber hinaus sind auch die Anforderungen der BauO NRW, die sich auf einzelne Bauteile beziehen, sowie ggf. der Sonderbauverordnung zu berücksichtigen.
Die Anforderungen, die sich aus diesem Zusammenspiel der BauO NRW, der DIN 18040-1 und der VV TB NRW ergeben, werden Ihnen in diesem Vortrag anhand von Beispielen vermittelt.
Referentin: Architektin M.Sc. Michaela Wodarczak Sachverständige für Barrierefreies Planen und Bauen (HTWG) Zert. Fachplanerin für Barrierefreies Bauen
Preise: BDB-Mitglieder: 90,00 EUR Mitarbeiter BDB-Büro: 135,00 EUR Gäste: 180,00 EUR
Das Web-Seminar wird mit der digitalen Plattform go-to-meeting durchgeführt.
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Datum: 13. Februar 2025
Zeit: 09:00 - 12:15
Region:
Veranstaltungsart:
BDB Landesverband NRW