Kongresshalle Gießen
Ein Baudenkmal weist zumeist eine einzigartige Bausubstanz oder Erscheinungsbild auf und wird in dieser Form heute so nicht mehr gebaut. Um diese Kulturgüter einzeln oder als kunsthistorisch relevante Ensembles für die Nachwelt zu erhalten, hat Deutschland ein eigenes Denkmalschutzrecht, denn es soll verhindert werden, dass sie ihren historischen Wert verlieren.
Rechtsanwältin Astrid Gliese möchte das Thema nun von der rechtlichen Seite beleuchten. Als Grundlage wird das hessische Denkmalschutzgesetz dienen, denn jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz, da der Bund die Verantwortung auf die Länder übertragen hat. Anhand von Beispielen und der aktuellen Rechtsprechung wird Frau Gliese etwas Licht in die Rechtslage bezüglich Denkmal- und Bestandsschutz im Baurecht und den Umgang mit Baudenkmälern bringen.
Datum: 17. Juni 2025
Zeit: 19:30 - 21:30
Preis: Kostenlos €
Region:
Veranstaltungsart:
Bezirksgruppe Mittelhessen
Südanlage 335390 Gießen