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24. Juli 2024 | Berufspolitik | Bund

Leitlinie und Prozessempfehlung für „Gebäudetyp E“ – Eine Kurzeinschätzung

Der BDB bewertet die Leitlinie des Bauministeriums als guten Beitrag, der allerdings in dieser Form kein Game-Changer für den Wohnungsbau werden wird.
Grafik erstellt mit DALL·E.

Am 23. Juli veröffentlichte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“. Sie soll Bauherr:innen und Akteur:innen der Planungs- und Baubranche bei der Anwendung des „einfachen Bauens“ unterstützen. Der Leitfaden will Projektbeteiligten Hinweise geben, wie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formuliert werden können. Damit soll das „einfache Bauen“ in der Praxis rechtssicher umgesetzt werden. Der Leitfaden soll laut Aussage des BMWSB dazu ermutigen, zukünftig kreativer und kostengünstiger zu planen und zu bauen.

Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass das Thema nun endlich Fahrt aufnimmt. Gleichzeitig sollte man aus Sicht des BDB vom „Gebäudetyp E“ keine Wunder erwarten. Er soll ein echter Game-Changer für den Wohnungsbau und das kostengünstige, suffizientere, klimafreundlichere Bauen sein – hier ist Skepsis angebracht. Aber: Der Gebäudetyp E kann definitiv einen Beitrag dazu leisten, unsere Ansprüche und Standards im Sinne einer Reduzierung auf das Wesentliche zu überdenken.

Die Einschätzung des BDB zur "BMWSB-Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" im Einzelnen

  • Die Vorlage einer solchen Leitlinie mit Musterformulierung zur rechtssicheren Abweichung von anerkannten Regeln der Technik (aRdT) hat der BDB lange gefordert.
  • Die allgemeinen Ausführungen in der Leitlinie zu der Möglichkeit, von aRdT abzuweichen sind hilfreich, ebenso die Rechtsprechungsanalyse, allerdings vielleicht mehr für den rechtlich interessierten Laien, als für den planenden Architekten.
  • Letztlich werden vier Beispielsfälle beschrieben mit konkreten Formulierungen, wie rechtssicher von der Norm abgewichen werden kann. Das kann eine echte Hilfe sein für die Vertragsparteien!

ABER

Es braucht dringend mehr solcher Beispiele, die hier fehlen und den Planenden und auch den Bauherr:innen an die Hand gegeben werden können. Es muss noch genauer definiert werden: Wie geht einfach Bauen? Was ist damit IM EINZELNEN genau gemeint bzw. was kann damit gemeint sein?

Der BDB beschäftigt sich derzeit intensiv mit der Frage, an welchen Stellen (weitere) Vereinfachungen möglich sind und gefordert werden können. Das gilt insbesondere auch im öffentlichen Baurecht. Beispiele dafür sind u. a. der generelle Verzicht auf Neubaustandards beim Bauen im Bestand und der Verzicht auf Stellplatzanforderungen. Beides sind enorme Kostentreiber!

Aus Sicht des BDB ist und bleibt eines aber besonders wichtig: Es ist ein Umdenken erforderlich bei privaten und öffentlichen Bauherr:innen!

Das Bauministerium wäre daher gut beraten, auch dafür eine Öffentlichkeit zu schaffen. Und zwar mit dem Ziel der Kostensenkung, der Beschleunigung des Bauens, der Rückbaubarkeit und Wiederverwendung von Baustoffen und letztlich auch dem klimafreundlichen Planen und Bauen.

Der Entwurf zur BMWSB-Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E kann hier heruntergeladen werden

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