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21. November 2025 | Berufspolitik | Bund

Mittelstand schützen – BDB appelliert an Regierungsfraktionen

Der Grundsatz losweiser Vergabe stellt sicher, dass der planerische Mittelstand fair an öffentlichen Aufträgen beteiligt wird.

Planungs- und Bauleistungen basieren zu über 70% auf mittelständischen Strukturen. Der Grundsatz losweiser Vergabe stellt sicher, dass der planerische Mittelstand fair an öffentlichen Aufträgen beteiligt wird. Er ist ein Garant für Wettbewerb, regionale Wertschöpfung, hohe Bauqualität und eine lebendige Baukultur in Deutschland. Eine Abkehr von diesem Prinzip hätte weitreichende und schädliche Folgen für das gesamte Bauwesen. 

Wenn öffentliche Aufträge künftig in der Regel nur noch in Form großer Gesamtpakete an Generalunternehmer vergeben werden, geraten nicht nur die lokalen Planungsbüros und Fachgewerke ins Hintertreffen. Es droht zugleich Lohndumping, weil Generalunternehmer einen wirtschaftlichen Anreiz haben, Architektur- und Ingenieurbüros wie auch Handwerksbetriebe monopolistisch noch mehr im Preis zu drücken. Der Verlust regionaler Wertschöpfung würde außerdem zu mehr klimaschädlichen Emissionen beim Planen und Bauen führen. Gesamtvergaben gefährden darüber hinaus die Präsenz von baufachlichem Know-how in der Fläche und im ländlichen Raum – mit langfristig spürbaren Folgen für die Bauqualität und die regionale Entwicklung. All das geschieht zulasten der Menschen, die Tag für Tag verantwortungsvolle Arbeit auf den Baustellen dieses Landes leisten.

Besonders alarmierend ist jedoch der finanzielle Schaden, der Kommunen, Bauherren und Steuerzahlern droht. Denn Untersuchungen zufolge ist die Vergabe von Großlosen an Generalunternehmen um bis zu zwanzig Prozent teurer als die Vergabe in Teillosen. Diese Entwicklung würde den ohnehin angespannten Wohnungsbau weiter massiv unter Druck setzen. Bezahlbarer Wohnraum ist keine akademische Frage, sondern eine tragende Säule des sozialen und demokratischen Friedens in unserem Land. Steigende Kosten bedeuten weniger Bauprojekte, weniger Wohnraum, mehr soziale Spannungen. Eine Aufweichung des Losgrundsatzes würde damit unmittelbar zu einer nicht tragbaren Verschlechterung der Versorgung mit kostengünstigem Wohnraum führen. 

Wenn Großlose an Generalunternehmer zur Regel werden, drohen höhere Kosten, der Verlust von baufachlichem Know-How in der Fläche und mehr Emissionen. Das wäre Gift für den ohnehin angespannten Wohnungsbau und ein Bärendienst für die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum.

BDB Präsident Dipl.-Ing. Christoph Schild

Sollte die Beauftragung von Generalunternehmern ohne effektive Verhinderung von Lohndumping, ohne Klimaschutzauflagen, ohne Kostendeckelungen und ohne Qualitätskontrollen zur Regel werden, geht das zu Lasten der Arbeitenden, der Baukultur, der Umwelt und der mittelständisch geprägten Planer- und Baulandschaft in Deutschland. 

Wir appellieren daher mit allem Nachdruck an die Regierungsfraktionen, ihre Zusagen einzuhalten und am bewährten Losgrundsatz festzuhalten. Der Mittelstand braucht verlässliche Rahmenbedingungen, keine weiteren Belastungen. Ein Abweichen vom eingeschlagenen Kurs würde sich nahtlos in eine Reihe politischer Fehlentscheidungen einfügen, die unser Land sich nicht leisten kann. 

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