Der Entwurf für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz legt aus Sicht des BDB eine Grundlage, um Planungs- und Genehmigungsprozesse im Infrastrukturbereich weiterzuentwickeln. Der Entwurf könnte dazu beitragen, bestehende strukturelle Hemmnisse abzubauen und die Rahmenbedingungen für die planenden Berufe zu verbessern.
Von besonderer Bedeutung ist aus Sicht des BDB die angestrebte bundesweite Vereinheitlichung der Verfahren. Unterschiedliche Verwaltungspraxen und uneinheitliche Abläufe haben Planungsprozesse bislang häufig erschwert. Einheitlichere Regelungen könnten hier zu mehr Verlässlichkeit und Rechtssicherheit beitragen.
Auch der starke Fokus auf Digitalisierung hat das Potenzial, Verfahren effizienter zu gestalten. Die elektronische Einreichung von Unterlagen, digitale Beteiligungsformate sowie internetbasierte Bekanntmachungen und Auslegungen könnten den Verwaltungsaufwand reduzieren und Abläufe transparenter machen. Die Möglichkeit, Erörterungstermine digital oder hybrid durchzuführen, könnte zudem neue Formen der Beteiligung eröffnen.
Die vorgesehenen Vereinfachungen und Straffungen in den Genehmigungsverfahren könnten zu einer Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben führen. Insbesondere die Neustrukturierung der Verfahrensschritte, der stärkere Einsatz von Plangenehmigungen sowie der Verzicht auf formale Verfahren bei Vorhaben von geringerer Bedeutung könnten zeitliche Entlastungen bewirken. Auch für Modernisierungs- und Einzelmaßnahmen an bestehender Infrastruktur könnten sich dadurch praktikablere Lösungen ergeben.
Im Umwelt- und Naturschutzrecht zielen die geplanten Anpassungen auf effizientere Abläufe ab. Die bessere Verzahnung von Beteiligungs- und Prüfverfahren sowie flexiblere Formen der naturschutzrechtlichen Kompensation könnten die Planungssicherheit erhöhen. Gleichzeitig wird aus Sicht des BDB entscheidend sein, dass ökologische Anforderungen weiterhin angemessen berücksichtigt werden.
Die stärkere Nutzung digitaler Modelle und zentraler Fachplanungs- und Beteiligungsportale, etwa durch den Einsatz von Building Information Modeling (BIM), könnte die Zusammenarbeit im Planungsprozess unterstützen und die Transparenz erhöhen. Digitale Kommunikation könnte sich dabei als Regelstandard im Planungs- und Genehmigungsalltag etablieren.
Bei aller möglichen Beschleunigungswirkung sollte aus Sicht des BDB der Klimaschutz sowie die Klima-Resilienz der Infrastruktur weiterhin im Blick behalten werden. Eine zügigere Umsetzung von Vorhaben könnte langfristig nur dann erfolgreich sein, wenn sie mit nachhaltigen, klimaangepassten Lösungen verbunden wird.
Der BDB wird den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam begleiten und prüfen, inwieweit die vorgesehenen Regelungen dazu beitragen können, Planungsqualität, Verfahrenseffizienz und Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen.