Direkt zum Inhalt wechseln
25. Mai 2022 | Aus der Branche | Bund

Richtiger Ansatz, fragwürdige Ermittlungsmethodik: BDB bezieht Stellung zum Gesetzesentwurf zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten

Heute beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen. Im Vorfeld des Beschlusses ergriff der BDB die Gelegenheit, sich zum Gesetzesentwurf zu äußern.

Heute beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den seit dem 1. Januar 2021 auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes erhobenen Kohlendioxidpreis nach bestimmten Kriterien im Rahmen der Umlage der Kosten für die Beheizung und die Warmwasserversorgung von Gebäuden zu verteilen.

Damit soll ein Anreiz für Mieter:innen zur Energieeinsparung als auch für Vermieter:innen zur energetischen Sanierung des Gebäudes gesetzt werden. Dies soll erreicht werden, indem in Gebäuden mit geringem CO2-Ausstoß die CO2-Kosten allein von den Mieter:innen zu tragen sind, während in Gebäuden mit hohem Ausstoß im Wesentlichen die Vermieter:innen belastet werden.

Im Vorfeld des Beschlusses ergriff der BDB die Gelegenheit, sich zum Gesetzesentwurf zu äußern. Da allein auf den Gebäudebereich rund 40 % der Treibhausgasemissionen entfallen, ist die Reduzierung der THG-Emissionen im Gebäudebereich ein wichtiger Hebel zur Erreichung der Klimaziele. Der BDB begrüßt daher den Ansatz und das Ziel des Gesetzes, sowohl auf Mieter:innen- als auch Vermieter:innenseite Anreize zu setzen, weniger CO2-Emissionen zu verursachen.

Den gewählten Ansatz sieht der BDB positiv, weil Nutzer:innen und Eigentümer:innen von Wohnungen ganz unterschiedlich Einfluss auf die CO2-Emissionen der einzelnen Wohnung nehmen. Je höher der energetische Standard eines Gebäudes ist, desto geringer sind meist die CO2-Emissionen. In Gebäuden mit einem hohen energetischen Standard haben Vermieter:innen keine Möglichkeit mehr, Einfluss auf die Emissionen zu nehmen. In Gebäuden mit einem niedrigen energetischen Standard ist es hingegen vor allem an den Vermieter:innen zu investieren, um den energetischen Standard zu erhöhen und die Emissionen zu reduzieren. Mieter:innen haben hier mit ihrem Nutzungsverhalten nur geringen Einfluss.

Schwachpunkt des Gesetzes aus BDB-Sicht ist, dass die Ermittlung der CO2-Emissionen bzw. CO2-Kosten ausschließlich anhand des tatsächlichen Verbrauchs erfolgt. Das bedeutet, dass Mieter:innen, die in einem energetisch gut sanierten Gebäude wohnen, durch einen verschwenderischen Energieverbrauch ihren Anteil an den CO2-Kosten reduzieren können. Denn das Gebäude rutscht bei einem höheren tatsächlichen CO2-Ausstoß in eine höhere Stufe, wodurch sich der von Mieter:innen zu tragende Anteil an den CO2-Kosten reduziert.

Das Ziel des Gesetzes ließe sich besser dadurch erreichen, indem der energetische Standard sämtlicher Gebäude bewertet und erfasst wird und die Aufteilung der CO2-Kosten anhand dieser Erfassung erfolgt. Dieser Ansatz wäre zwar wesentlich aufwendiger, jedoch müsste dann nicht mehr auf den tatsächlichen Verbrauch zurückgegriffen werden. Vielmehr wäre der objektive Stand des energetischen Zustandes des Gebäudes maßgeblich. Ein höherer tatsächlicher Energieverbrauch durch das Nutzungsverhalten ginge dann nicht mehr zulasten von Vermieter:innen. Folglich hätten sowohl Vermieter:innen einen Anreiz zur energetischen Sanierung als auch Mieter:innen zur Einsparung von Energie.

 

Den gesamten Wortlaut unserer Stellungnahme finden Sie hier.

Nachrichten alle Nachrichten

2. Juni 2026 | Berufspolitik Bund

Für verlässliche Studienfinanzierung und leistungsfähige Hochschulen!

Anlässlich der aktuellen Debatte um die BAföG-Reform warnt der BDB davor, die Ausbildung künftiger Planerinnen und Planer zu gefährden.
30. Mai 2026 | Aus der Branche Leipzig

Baustellenbesichtigung GLOBAL-HUB Leipzig

Der GLOBAL-HUB Leipzig verbindet Forschungsarchitektur, Städtebau und Holz-Hybridbau. Beim der Baustellenbesichtigung erläuterten die Referierenden die städtebauliche Einbindung, innovative Tragwerkslösungen sowie Herausforderungen von Vorfertigung, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.
27. Mai 2026 | Berufspolitik Bund

Baugesetzbuch-Upgrade ist richtiges Signal – jetzt kommt es auf Praxistauglichkeit an

Entscheidend ist nun, dass die Beschleunigung von den Kommunen umgesetzt werden kann und dass die neuen Regeln vor allem gezielt dem bezahlbaren Wohnraum dienen.
26. Mai 2026 | Aus der Branche BDB Braunschweig Wolfenbüttel Salzgitter Helmstedt Göttingen

BDB lädt ein zum Sommerfest 2026 - melden Sie sich jetzt an

Gut eingeführte Traditionen sollte man beibehalten ... drum laden wir als Bezirksgruppe des BDB Braunschweig auch dieses Jahr am 26. Juni zusammen mit dem BDA zum ausgelassenen Sommerfest ins Haus der Baukultur an den Ufern der Oker ein.
23. Mai 2026 | Verbandsnachrichten Sömmerda-Weimar-Pößneck

Jahresplan BG Sömmerda, Weimar, Pößneck

Jahresplan BG Sömmerda, Weimar, Pößneck
22. Mai 2026 | Aus der Branche BDB Braunschweig Wolfenbüttel Salzgitter Helmstedt Göttingen

BDB 2026. DIE Party fällt aus!

Schweren Herzens müssen wir heute mitteilen, dass die geplante BDB-Party am 5. Juni 2026 im Autohaus Rosier in Braunschweig leider nicht stattfinden kann.
22. Mai 2026 | Aus der Branche Bund

Mehr Tempo, mehr Flexibilität: BDB unterstützt Appell für den Wohnungsbau

Der BDB unterstützt den Verbände-Appell für einen echten Bau-Turbo und fordert zusätzlich mehr Flexibilität am Wohnungsmarkt – durch Anreize für Wohnungstausch und Wohnungswechsel sowie Renditeverzicht kommunaler Wohnungsbaugesellschaften.
19. Mai 2026 | Aus der Branche Nordrhein-Westfalen

Holzbaupreis NRW 2026

Der Holzbaupreis NRW 2026 ist gestartet: Gesucht werden innovative Holzbauprojekte aus Nordrhein-Westfalen, die mit Nachhaltigkeit, Klimaschutz und architektonischer Qualität überzeugen. Einreichungen sind bis zum 30. Juni 2026 möglich.
18. Mai 2026 | Verbandsnachrichten Ansbach / Westmittelfranken

Kurzfristig anmelden: BDB Baudialog am 28. Mai

Kurzfristig anmelden: BDB Baudialog am 28. Mai Innovative Fassadensysteme, spannende Fachimpulse und Austausch mit Kolleginnen und Kollegen: Der BDB Baudialog in Ansbach widmet sich diesmal dem Thema „Vorgehängte hinterlüftete Fassaden“.
18. Mai 2026 | Verbandsnachrichten Nordrhein-Westfalen

Bezirksgruppe Hellweg stellt sich neu auf

Die Bezirksgruppe Hellweg des BDB NRW hat sich auf ihrer Jahreshauptversammlung neu aufgestellt, um die berufspolitische Arbeit der Bezirksgruppe auch zukünftig aktiv zu gestalten.